Frage an Regina-Elisabeth Jäck bezüglich Familie

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Regina-Elisabeth Jäck
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Frage von Patrick D. •

Frage an Regina-Elisabeth Jäck von Patrick D. bezüglich Familie

Guten Tag,
es geht um eine Angelegenheit, die den Ablauf und die Flexibilität der Angestellten in den Behörden betrifft. In der aktuellen Situation, welche vom Coronavirus beherrscht wird muss man Kompromisse eingehen. Allerdings ist es in unserer persönlichen Lage sehr frustrierend und auch unverständlich. Meine Verlobte ich ich wollten am 02.05.2020 in Mecklenburg-Vorpommern heiraten, allerdings durften wir aufgrund der Pandemie nicht einreisen. Nun wo eine Einreise wieder möglich ist, haben wir einen Ersatztermin gefunden, leider müssen wir laut Aussage des Standesamt in Wandsbek alles komplett neu beantragen und auch bezahlen, da die Anmeldung zur Eheschließung bereits 6 Monate her ist. Was in Mecklenburg-Vorpommern nicht notwenig ist, da es zur Zeit eine besondere Situation ist und wir keine Schuld an der Verschiebung der Trauung haben. Nun fragen wir uns, wie es angehen kann, dass in den Bundesländern unterschiedlich gehandelt wird? Vor allem ist es für uns unerklärlich, warum ein beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister ablaufen kann.
Grundsätzlich würden wir uns eine kleine Stellungnahme wünschen und sie einfach über das Geschehen in Kenntnis setzten wollen, wie man als Privatperson in der aktuellen Zeit allein gelassen wird und keine Erklärung oder Beachtung erhält.

Vielen Dank,
Patrick Duschek

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SPD

Sehr geehrter Herr Duschek,

ich habe mich wegen Ihrer Frage beim Bezirksamt in Wandsbek erkundigt, wie es mit der Anmeldung zur Eheschließung gehandhabt wird. Eine Eheschließung erfolgt in den beiden Schritten „Anmeldung zur Eheschließung“ und „Eheschließung“.

Bei der Anmeldung zur Eheschließung werden die gesetzlich vorgegebenen, formalen Voraussetzungen einer Eheschließung geprüft. Das positive Ergebnis wird dokumentiert und gilt gem. § 13 Abs. 4 Personenstandsgesetz für sechs Monate; eine Ausnahme- oder Ermessensregelung für ein Absehen von der Sechsmonatsfrist enthält das Gesetz nicht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass nach Ablauf von sechs Monaten nicht mehr gewährleistet ist, dass die formalen Voraussetzungen einer Eheschließung weiterhin vorliegen.

In Hamburg hat die zuständige Behörde für Inneres und Sport keine davon abweichende Regelung getroffen, sodass das Standesamt Hamburg-Wandsbek keine Möglichkeit hat, von der oben beschriebenen gesetzlichen Regelung abzuweichen.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positive Rückmeldung geben kann, aber vor dem geltenden rechtlichen Hintergrund hat das Standesamt keine andere Wahl: Ihre Anmeldung zur Eheschließung liegt länger als sechs Monate zurück, ist damit nicht mehr gültig und dem Standesamt in Wandsbek ist es nicht möglich, auf eine erneute Anmeldung zur Eheschließung zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

Regina Jäck

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