Moin Fr. Regina-Elisabeth Jäck. Gibt es denn keine Entlastung/Unterstützung für Menschen die aus gesundheitlichen Gründen an einer Umschulung teilnehmen müssen und Übergangsgeld beziehen?!?!

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Regina-Elisabeth Jäck
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Frage von Arne G. •

Moin Fr. Regina-Elisabeth Jäck. Gibt es denn keine Entlastung/Unterstützung für Menschen die aus gesundheitlichen Gründen an einer Umschulung teilnehmen müssen und Übergangsgeld beziehen?!?!

Mein Name ist Arne G. .und ich bin Jahrgang 1967.
Ich nehme zurzeit, aus gesundheitlichen Gründen, an einer zweijährigen beruflichen Reha zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement teil und beziehe ein Übergangsgeld in Höhe von 1.300 € von der DRV-Nord.
Ich habe meinen Körper 20 Jahre auf dem Bau kaputt gearbeitet, aber für eine Erwerbsminderungsrente langt es noch nicht und so muss ich - im Auftrag der DRV - nochmal umschulen und versuchen in einen anderen Beruf weiter zu arbeiten.
Ich arbeite 40 Stunden die Woche und mein Gehalt ist nicht höher, als das eines Arbeitslosengeldempfängers, aber ich bekomme KEINE Unterstützung von irgendjemand.
Jeder Hartz 4- Empfänger, Arbeitslose, Rente, usw. wird irgendwie entlastet – und das ist auch richtig so – aber wir Umschüler irgendwie nicht.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit Freundlichen Grüßen

Arne G.

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SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage hier auf Abgeordnetenwatch.  Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine sorgt weltweit für steigende Energie- und Nahrungsmittelpreise. Die damit verbundene Erhöhung der Lebenshaltungskosten wird für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung.

Niemand wird allein gelassen: Die bereits beschlossenen Entlastungsmaßnahmen in Höhe von  95 Milliarden Euro können einen Teil der steigenden Energiekosten abfedern. Dazu kommt auch noch das 200 Mrd. Paket, das in der Presse als „Doppel-Wumms“ firmiert. Die bisherigen Maßnahmen umfassen beispielsweise einen 100- Euro-Bonus pro Kind sowie den Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich für Kinder in der Grundsicherung, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die Abschaffung der EEG-Umlage im Strombereich, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag in der Steuer, eine höhere Fernpendlerpauschale, Heizkostenzuschüsse sowie das 9-Euro-Ticket und die niedrigere Energiesteuer auf Kraftstoffe.

Mittel- und langfristig wird sich die Lage auf den Energiemärkten entspannen, wenn mehr Alternativen zu russischem Gas zur Verfügung stehen. Daran arbeitet die Bundesregierung seit Übernahme der Amtsgeschäfte Anfang Dezember 2021. Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien (insbesondere Wind- und Sonnenenergie) und der dafür benötigten Stromnetze gehören ebenso dazu, wie der Import von Flüssigerdgas, der zügig durch den Bau neuer Terminals ermöglicht wird. Außerdem wurde Gas eingespeichert und Gas eingespart durch den Einsatz von Kohlekraftwerken. Der Fuel-Switch in Unternehmen wurde erleichtert.

In den nächsten Monaten werden viele Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe dennoch von den gestiegenen Energiepreisen getroffen, wenn Energieversorger ihre Preise für Gas und Strom teilweise stark erhöhen werden. In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestages am 19. Oktober haben die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, welche Personengruppen auch nach der Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern sowie Studierenden noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlungen erhalten haben und wie dieser Nachteil ausgeglichen werden kann (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/20/040/2004095.pdf , auf Seite 9 oben). Das Ergebnis dieser Prüfung steht noch aus, aber die SPD-Bundestagsfraktion hat ein besonderes Augenmerk auf diese Personengruppen, zu denen die Empfänger von Übergangsgeld leider zählen.

Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es viele Entlastungen, die die Bundesregierung mit dem Entlastungspaket auf den Weg gebracht hat. Dazu gehören das Deutschland-Ticket, die massive Ausweitung des Wohngeldanspruchs, die Gas- und Strompreisbremse und andere allgemeine und steuerliche Entlastungen (siehe 20220903_Massnahmenpaket.pdf (spd.de)).

Der Hamburger Senat hat einen 125 Millionen Euro schweren Notfallfonds Energiekrise auf den Weg gebracht, mit dem in den nächsten Monaten schnell und unbürokratisch geholfen werden kann. So sind allein 15 Millionen Euro für Härtefallhilfen vorgesehen, um gemeinsam mit den Energieversorgern die Sperrung von Anschlüssen zu verhindern. Unsere Hamburger Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen das Senatsvorhaben konstruktiv begleiten und haben für die Verwendung der Gelder bereits in der Bürgerschaftssitzung am 3. November mit einem Zusatzantrag erste Leitplanken für die Verwendung der Geldsumme gesetzt. Auch ist vorgesehen, ein verpflichtendes Berichtswesen zu beschließen, damit die genaue Verwendung der Gelder nachverfolgt werden kann.

So werden wir sicherstellen, dass niemand, der auf Unterstützung angewiesen ist, vergessen wird. Damit werden wir wie schon in der Corona-Krise auch dieses Mal unseren Hamburger Beitrag dafür leisten, dass wir gut durch die Krise kommen. Uns ist besonders wichtig, dass die Unterstützung vor allem bei denjenigen ankommt, die am meisten unter der gegenwärtigen Energie-Krise leiden. Das sind zum Beispiel diejenigen, die von Energiesperren betroffen sind, weil sie in Folge des Anstiegs der Energiekosten ihre Strom- oder Gasrechnung nicht mehr zahlen können.

Wenn uns weitere, aktuelle Informationen zum Ausgang der Prüfung auf Bundesebene vorliegen, würden wir uns noch einmal bei Ihnen melden. Schreiben Sie uns gern an, wenn sich noch Fragen ergeben oder etwas unklar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Regina Jäck

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

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