Frage an Reiner Deutschmann von Frank B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Deutschmann,
können Sie mir ein paar Fragen bezüglich der UN-Menschenrechtskonvention beantworten?
"Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse." (UN-Menschenrechtskonvention, Absatz 49., CCPR/C/GC/34)
Sind die UN-Menschenrechtskonventionen auch für die BRD bindend?
Wenn JA:
Wie ist das mit unserem § 130, Abs. 3 StGB vereinbar? Warum haben wir dann den § 130, Absatz 2 StGB (Verleumdungsparagraph) verankert? Wie vereinbaren sich der Verleumdungsparagraph und das Grundgesetz Artikel 5, Abs. 1?
Wenn NEIN:
Was muss es uns interessieren, was Feindstaaten für Regelungen untereinander treffen? Zahlt die BRD Gelder an die UN? Wenn Ja, warum? Was tut der Bundestag, um einen Friedensvertrag zu erlangen? Finden aktuell Forderungen oder gar Erpressungen bezüglich des Friedensvertrags statt?
Über eine ausführliche Antwort werde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Borgmann