(...) In der Sache handelt es sich um die deutsche Staatsangehörigkeit, weshalb das Feld nach "Staatsangehörigkeit" zweckmäßiger Weise mit dem Adjektiv "deutsch" gefüllt wird – wie in vielen anderen Verzeichnissen und Statistiken auch. International wird die Bezeichnung der Staatsangehörigkeit nicht einheitlich behandelt, eine erhebliche Zahl von Staaten nutzt ebenfalls das Adjektiv. (...)
(...) Insofern ist die adjektivische Formulierung „deutsch“ als Kennzeichnung dafür, dass Sie dem deutschen Staatsvolk angehören, völlig richtig. Die Staatsangehörigkeit ist also im Verhältnis zum Staatsbegriff nicht identisch, sondern ein Teil des Ganzen. (...)
(...) Das Gesetz ist klar. Die Unklarheiten werden durch zum Teil abwegige Fallkonstellation von interessierten Kreisen bewusst gestreut, auch in diesem Forum. Grundsätzlich ist das Mitführen von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge ab 12 cm verboten, es sei denn, man verfolgt damit einen anerkannten Zweck. (...)
(...) die Debatte um die Geldforderung der Deutschen Bahn an den "Zug der Erinnerung" ist in der Politik seit längerem bekannt. So haben unter anderem Abgeordnete aller Fraktionen des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages an den Vorstandsvorsitzenden der Bahn geschrieben und ihn gebeten, die Position der Bahn zu überdenken. (...)
Sehr geehrter Herr Kunz,
(...) Nach der Änderung des Waffengesetzes sind Messer mit feststehenden Klingen über 12 cm gerade nicht unter dem Waffenbegriff subsumiert worden, weil wir sonst z.B. unter 18-Jährigen die Ausbildungsmöglichkeit in Lehrberufen genommen hätten, bei denen solche Messer oder auch Einhandmesser verwendet werden. Wir haben zum Schutz von Dritten in der Öffentlichkeit lediglich ein umfassendes Führensverbot erlassen, also auf Straßen, Plätzen oder in Verkehrsmitteln. Sie können deshalb Ihre Messer zu Hause im Messerblock lassen und die Tassen bitte im Schrank. (...)