Frage an Renate Künast bezüglich Soziale Sicherung

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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Friedrich S. •

Frage an Renate Künast von Friedrich S. bezüglich Soziale Sicherung

Überschrift: Betrogen und enteignet

Sehr geehrte Frau Künast,

durch den Ersatz des Gesamtversorgungssystems durch eine Betriebsrente im öffentlichen Dienst ab 1.1.2002 haben Rentenanwärter, aber auch Rentner, gravierende und unzumutbare Verluste bei ihren Rentenansprüchen erlitten.

Ein großer Teil der Betroffenen – auch ich - hat sich in der Vergangenheit gegen die Kürzungen gewehrt. Über 3.000 Klagen und mehr als 300.000 Beanstandungen von Startgutschriften der VBL sprechen hier eine deutliche Sprache. Formaljuristisch haben die Gerichte die Beanstandungen zurückgewiesen und begründen dies mit der fast uneingeschränkten Tarifhoheit der Tarifpartner und mit dem in der VBL-Satzung enthaltenen Passus möglicher einseitiger Rentenänderungen, der im Privatrecht längst gestrichen worden wäre.

Sicherlich ist es primär Aufgabe der Tarifparteien, eine faire Regelung über die Rentenanwartschaften bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu treffen. Leider wird jedoch dabei übersehen, dass sich die Tarifparteien bei der bisherigen Regelung der sog. Rentenfernen Startgutschriften (Rentenanwartschaften per 31.12.2001 für Jahrgänge ab 1947) auf den vom Gesetzgeber Ende 2000 verabschiedeten § 18 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) berufen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird entscheiden, ob dieser § 18 als Grundlage zur Berechnung der rentenfernen Startgutschriften verfassungswidrig ist.

Dem Gesetzgeber ist es selbstverständlich unbenommen, auch vor Verkündung des BVerfG-Urteils eine Änderung des § 18 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vorzunehmen.

Ich erlaube mir daher anzufragen, ob Sie die Rechte der Rentner und Rentenanwärter im öffentlichen Dienst in Ihr politisches Programm einbeziehen werden. Mehr als 1,7 Millionen Bedienstete sind von den Kürzungen betroffen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schwermer,
 
vielen Dank für Ihre Frage. Für uns ist die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eine Angelegenheit, die die Tarifpartner im öffentlichen Dienst in eigener Verantwortung gestalten. Diese Tarifhoheit wird von uns nicht in Frage gestellt, weshalb uns in dieser Angelegenheit als Gesetzgeber zunächst die Hände gebunden sind. Bezüglich ihres Hinweises auf Paragraph 18 Betriebsverfassungsgesetz streben wir eine Diskussion mit den Betroffenen an, um zu prüfen, wie eine befriedigende Lösung und gegebenenfalls eine Änderung aussehen könnte.  

Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast

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