Frage an Renate Künast bezüglich Soziale Sicherung

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Renate Künast
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Frage von Günter S. •

Frage an Renate Künast von Günter S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Künast,

da Sie in Berlin für die Abgeordnetenhauswahl kandiditieren, hätte ich Fragen an Sie zu Grundsicherungen:

-Wie stehen Sie zur Kindergrundsicherung, statt Kindergeld, durch den Steuerfreibetrag das Höchste für Menschen mit hohem Einkommen?

-Wie stehen Sie zur Finanzierung einer Kindergrundsicherung, zu versteuern mit dem Einkommen mit einem Steuerfreibetrag (Grundgesetz), durch den Wegfall des Ehegattensplittings?

-Wie stehen Sie zu Sanktionen bei Erwerbslosen? Sollen Menschen jede fremdbestimmte Arbeit auch gegen ihren Wunsch, ihre Neigung und Fähigkeiten annehmen und an (Um)erziehungsmaßnahmen ABM teilnehmen müssen, auch wenn diese noch so sinnlos sind, nur um diese Menschen zu disziplinieren. Verstehen Sie (sinnlose) ABM als Instrument des Förderns?

-Sind Sie für Schnüffelei in der Privatsphäre von Erwerbslosen, für Bedarfsprüfungen. Finden Sie es richtig, Menschen in "Bedarfsgemeinschaften" einzuteilen? Kurz wo sind Ihre Ansätze Hartz IV zu verändern, am besten abzuschaffen, die Sie selbst mit zu verantworten haben in der rot/grünen Regierungszeit im Bund?

-Bedarfsprüfungen führen gerade bei den Wohnungskosten zu großen Verwerfungen bei Eigenheimbesitzer_innen, weil dies im Gesetz nicht klar geregelt ist, sondern nur angemessene Eigentumswohnungen und Häuser nicht zum verwertbaren Vermögen gerechnet werden. Die Gerichte daher ständig damit beschäftigt sind, zu urteilen, was angemessen ist, Überschreitungen von wenigen qm zur Vernichtung von Altersvorsorgen führen, weil diese dann zum verwertbaren Vermögen gerechnet werden. Dies könnten Sie in Berlin ändern, da die Länder zuständig sind für die Wohnungskosten von Erwerbslosen.

-Wie stehen Sie zur Garantierente, wie sie z. B. Ihr Parteimitglied Wolfgang Strengmann-Kuhn fordert, statt einer Grundsicherung im Alter, mit der Menschen erst völlig in die Armut getrieben werden, bevor sie diese erhalten, dann also im hohen Alter alle Rücklagen aufgebraucht sind?

Gruss
Günter Schwarz

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Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre vielen Fragen.

Sie sprechen sehr wichtige Themen an, die die Grünen seit langem beschäftigen und nicht einfach zu beantworten sind. Die Frage, wie wir ein solidarisches Miteinander organisieren, bei dem Menschen integriert und befähigt statt stigmatisiert und ausgeschlossen werden, ist eine der wichtigsten Herausforderungen einer Gesellschaft. Gleichzeitig muss sich ein Land seine Sozialsysteme auch leisten können und deshalb gilt es bei allen Ausgaben genau hinzuschauen. Wir Grüne wollen eine solidarische Gesellschaft, in der jeder Erwachsene und jedes Kind gerechte Chancen bekommt, in der man vom Lohn seiner Arbeit leben kann und die jedem Menschen das tatsächliche Existenzminimum garantiert. Im Einzelnen heißt das auch:

- Wir wollen die Position der hilfebedürftigen Menschen gegenüber den Institutionen des Sozialstaats stärken. Die schematische Fallbearbeitung mittels EDV-Masken muss einem qualifizierten, individuellen und umfassenden Fallmanagement weichen, das mehr als bloße Beratung und Vermittlung ist. Statt bürokratischer Zumutungen und Gängelung müssen faire Spielregeln sowie Motivation und Bestärkung der Hilfebedürftigen im Mittelpunkt stehen. Bündnis 90/Die Grünen fordern eine nachhaltige Unterstützung, mit einer auf die jeweilige Person zugeschnittenen, die individuellen Stärken und Schwächen berücksichtigenden Vereinbarung.

- Wir Grüne wollen die Eigeninitiative der Hilfebedürftigen fördern und ihre Selbstbestimmung gewährleisten. Deshalb muss künftig ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Hilfe bestehen. Eigene Vorschläge der Hilfebedürftigen, wie sie zum Nutzen der Gesellschaft beitragen wollen, müssen Priorität vor der Hilfeplanung haben. Dazu gehört auch bürgerschaftliches Engagement.

- Die Sanktionsregeln müssen geändert werden. Das physische Existenzminimum darf nicht angetastet werden. Wenn keine Wahl zwischen einzelnen Förderangeboten besteht, dürfen keine Sanktionen verhängt werden. Es darf keine Sanktion geben, wenn die Aufnahme einer Arbeit verweigert wird, die mit weniger als dem tariflichen, oder - wenn kein Tarif vorhanden ist - ortsüblichen Entgelt entlohnt wird. Der Widerspruch gegen eine Sanktion muss aufschiebende Wirkung haben und der Fall der Ombudsstelle vorgelegt werden.

Wir kritisieren seit langem die Politik der schwarz-gelben Regierung. Sie weigert sich, angemessene Antworten auf zentrale Entwicklungen in der Gesellschaft zu suchen. Es ist eine grundlegende ethische Frage, wie wir mit den Menschen umgehen, die wenig haben und unsere Unterstützung brauchen. Union und FDP spalten die Gesellschaft und grenzen Arme aus. Weder soll der Regelsatz auf ein Niveau steigen, dass Teilhabe wirklich ermöglicht, noch will die Regierung Armutslöhne abschaffen. Aber auch bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen spart die Regierung. Ihr Motto: Wenig zahlen und wegsehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Renate Künast

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