Frage an Renate Künast bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Renate Künast
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Frage von Tessa H. •

Frage an Renate Künast von Tessa H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Am 4.4.14 gedachte der Bundestag des Genozids in Ruanda. Werden Sie sich als Abgeordneter aus meinem Wohnbezirk dafür einsetzen, dass es am 24. April 2015 im Bundestag eine Gedenkstunde für den Genozid an 1,5 Millionen Armeniern bzw. über drei Millionen Christen im Osmanischen Reich gibt? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der deutsche Gesetzgeber im Unterschied zu seiner halbherzigen Resolution von 2005 wenigsens einhundert Jahre post factum die Verbrechen seines osmanischen Kriegsverbündeten beim Namen nennt und als Völkermord entsprechend der UN-Konvention bezeichnet (der die "Massaker und Deportationen" empirisch zugrunde liegen)? Viele in Deutschland lebende türkeistämmige Menschen erwarten vom deutschen Gesetzgeber eine deutlichere Positionierung als bisher - gegen Genozid, für Völkerverständigung. Das erreicht man aber nur, wenn man juristisch substantiierte Bewertungen ausspricht.

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Hofmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage, der ich entnehme, dass Sie den interfraktionellen Antrag mit dem Titel „Zur Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muss zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen“ (Drucksache 15/5689) zum 90. Gedenktag im Jahr 2005, bereits kennen, an dem sich damals auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beteiligt hat. Grüne PolitikerInnen haben sich in den vergangenen Jahren auch außerhalb des Parlaments immer wieder öffentlich zu dem an den Armeniern begangenen Unrecht geäußert (ein Beispiel unter folgendem Link: www.freitag.de/autoren/recon-kooperationsprojekt/der-volkermord-an-den-armeniern-und-die-deutsche-offentlichkeit ).

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist innerhalb der grünen Bundestagsfraktion noch keine Entscheidung darüber getroffen worden, wie mit dem im Nächstenn Jahr anstehenden 100. Jahrestag im Deutschen Bundestag adäquat umzugehen ist, ob also eine Gedenkstunde oder ein neuer Antrag angestrebt wird. Ich kann Ihnen aber versichern, dass eine solche Verständigung innerhalb der Fraktion rechtzeitig stattfinden wird, so dass im nächsten Jahr angemessen auf den 24. April 1915 reagiert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Künast

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