Frage an Renate Künast bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerlinde L. •

Frage an Renate Künast von Gerlinde L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Morgen Frau Renate Künast,

da ich schon viele Jahre politisch "indirekt" aktiv bin und vor vielen Jahren am Anfang der "Grünen" auch aktiv dabei war, wende ich mich heute an Sie. Eben habe ich über facebook eine Nachricht gelesen, dass das Ceta Abkommen mit Kanada "vorläufig" auch ohne Zustimmung des Parlaments "begonnen" werden soll und Herr Gabriel dies beführwortet. Entspricht diese Nachricht den Tatsachen? Wenn ja, dann möchte ich dieser Vorgehensweise deutlich widersprechen und Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass dies nach den Möglichkeiten des parlamentarischen Vorgehens verhindert wird.

Herzlichst Gerlinde Loncaric

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau Loncaric,

vielen Dank für Ihre Nachricht! Noch ist nichts sicher, im Rechtsausschuss wird das Thema diskutiert, daher möchte ich Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand geben:

Der Europäische Rat wird voraussichtlich im Herbst 2016 die Kommission ermächtigen, das Handels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) zu unterschreiben und jene Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden, die in alleiniger Kompetenz der EU liegen. Völkerrechtlich kann CETA aber erst in Kraft treten, wenn alle Vertragsparteien ratifiziert haben. Nach unserer Rechtsauffassung ist CETA ein gemischtes Abkommen, sodass es der Entscheidung durch die Parlamente der Mitgliedstaaten bedarf.

Wir Grünen im Deutschen Bundestag lehnen den vorgelegten Vertragstext ab. Deshalb fordern wir die Bundesregierung ausdrücklich dazu auf, CETA im Rat nicht zuzustimmen. Das heißt: Die Bundesregierung sollte in der entscheidenden Ratssitzung, die voraussichtlich im Herbst stattfinden wird, weder dem Beschluss des Rates das Abkommen zu unterzeichnen zustimmen noch einen Beschluss zur vorläufigen Anwendung genehmigen.

Der Rat kann aufgrund der europäischen Verträge die vorläufige Anwendung des Abkommens genehmigen, noch bevor das Europaparlament dem Vertragswerk zugestimmt hat. Wir wollen sicherstellen, dass dazu immer erst das Europäische Parlament befragt werden muss.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Herzliche Grüße
Renate Künast

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