Frage an Renate Künast bezüglich Finanzen

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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Renate Künast von Gerhard R. bezüglich Finanzen

Guten Tag,

die Privilegien bei allen Kirchen streichen - Gleichstellung weitgehend erreicht, weniger Verschwendung.
Was halten Sie davon?

Gruß
G. Reth

www.welt.de › Politik › Deutschland
05.07.2012 - Die Grünen streben eine rechtliche Gleichstellung des Islam mit ... Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte bei der Vorstellung des ... Religionen: Die Grünen wollen den Islam einbürgern - DIE WELT

Artikel des Bundes der Steuerzahler

www.steuerzahler-schleswig-holstein.de/Nord-Kurier/4922b1887/index.html

"Befreite" Kirchen
Schleswig-Holstein muss handeln

Wer den Prozess vor einem ordentlichen Gericht verliert, muss zusätzlich zu seinen Anwaltskosten auch die Gerichtsgebühren tragen. Das gilt nicht nur für Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch für Behörden und staatliche Einrichtungen. Nur die Kirchen sind in Schleswig-Holstein davon befreit!

Dabei erhalten die evangelische Nordkirche und das katholische Bistum Hamburg im aktuellen Jahr schon 13,32 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt. Diese Zuschüsse sind im Staatskirchenvertrag von 1957 geregelt. Auf den wird auch immer verwiesen, wenn es um die Gebührenbefreiung vor Gericht geht. Doch das stimmt nicht, hat der wissenschaftliche Dienst des Landtages auf Anfrage der Piraten-Fraktion festgestellt.

Damit kann das Gebührenprivileg jederzeit gestrichen werden, so wie es beispielsweise das Land Hessen schon 1997 getan hat. Doch einen entsprechenden Antrag der Piraten haben CDU, SPD, Grüne und SSW in der AprilSitzung des Landtages abgelehnt - ohne Begründung.

Nicht kündbar sind dagegen die Staatskirchenverträge des Landes mit den beiden großen Konfessionen. Grundlage ist der sogenannte "Reichsdeputationshauptschluss", der im Jahr 1803 (!) das Vermögen von Staat und Kirchen trennte. Der Bund der Steuerzahler hält es für höchste Zeit, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche auf neue Beine zu stellen. Unkündbare Verträge und Zahlungen ohne konkret vereinbarte Gegenleistung gehören nicht in unsere Zeit.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Die Rollen von Kirchen und Religionsgemeinschaften im religionsneutralen Staat sind immer wieder Gegenstand von Debatten. Auch die Frage der Finanzierung der Kirchen gehört dazu.

Kirchen und Religionsgemeinschaften sind wichtige Akteure der Zivilgesellschaft. Sie haben das Recht auf auskömmliche Finanzierung. Jedoch - darin stimme ich Ihnen zu - gilt dies nur unter den Aspekten von Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Aus meiner Sicht sind zwei Punkte zu trennen: Zum einen sprechen sie die sog. Staatsleistungen an, die die christlichen Kirchen auf Basis von sog. Staatskirchenverträgen erhalten und die auf Enteignungen aus der Zeit des Reichsdeputations-Hauptschlusses beruhen. Diese vertraglichen Zahlungspflichten sollen einvernehmlich abgelöst werden, so die Weimarer Reichsverfassung in Art. 138 Abs. 1, der über Art. 140 Grundgesetz fortgilt.

Diesen Ablöseauftrag nehmen wir als Partei ernst und wollen auf Bund-Länder-Ebene einen Prozess initiieren, der die vom Grundgesetz geforderten Grundsätze der Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen aufstellt. Darüber werden wir mit den betroffenen Religionsgemeinschaften verhandeln.

Die Befreiung von Gerichtskosten zum anderen wird in der Regel als Bestandteil des sog. Privilegienbündels verstanden, das jede Religionsgemeinschaft in Anspruch nehmen kann, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Diese Befreiung von Gerichtskosten ist in vielen sog. Staatsverträgen mit den christlichen Kirchen festgelegt worden.

Da die Festlegung von Kostenbefreiungen ebenso wie die Verhandlung über sog. Staatskirchenverträge mit Religionsgemeinschaften in der Kompetenz der Bundesländer liegt, sehe ich keinen bundespolitischen Handlungsbedarf. Auch eine Abschaffung des Status der Körperschaft öffentlichen Rechts für Religionsgemeinschaften steht für uns derzeit nicht zur Debatte und wäre auch nur im Wege einer Verfassungsänderung, also allenfalls mittel- bis langfristig möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Team Renate Künast

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