Frage an Renate Künast bezüglich Innere Angelegenheiten

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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von W H. •

Frage an Renate Künast von W H. bezüglich Innere Angelegenheiten

An Bundestagsmitglied R Künast

eindringliche Frage, u.a. zum
„Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

zu meiner Person: ich bin 70, verheiratet, 4 Kinder,
„in „Volkspartei sozialisiert“ und auch tlw aktiv,
versch. Ehrenämter, Dipl Ing / Pensionär

Da wir uns in der Gruppe derer sehen, denen
einerseits die Info in klass. NachrichtenMedien 'zu dünn' erscheinen und
andererseits die erlebbaren Aussagen/Handlungen der 'vom Volk' gewählten Vertreter nicht nachvollziehbar (?) erscheinen, bitte ich um eine kurze

Rückmeldung
zu Ihrer Position zum o.g. GesetzEntwurf
in Hinsicht auf Amtseid der Abgeordneten und
Ihrer eigenen Sicht evtl nicht deckungsgleich mit der Ihrer Fraktion.

Aus meiner Sicht bitte ich Sie persönlich und inständig,
dem o.g. GesetzEntwurf in diesem dem GG und Ihrem Eid nicht entsprechenden Sinn
die Zustimmung zu versagen.

(Interessieren würden uns auch Aussagen z.B. zum 'Sterbehilfe“Gesetz, zur Veränderung von DatenschutzGesetzen, … zu FreiHandelsAbkommen /'SchiedsGerichte')

Wir sind nicht politikverdrossen, wir entwickeln uns in Richtung Politiker verdrossen.

Es grüßt Wilhelm Holub

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz.

Das Gesetz enthält aus unserer Sicht u.a. einige sinnvolle kurzfristige Maßnahmen wie etwa zur digitalen Vernetzung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie zum Ausbau der Testkapazitäten. Das Gesetz versagt aber dabei, ein wesentliches Ziel zu erreichen: die bereits bestehenden, durch die Länder erlassenen, Einschränkungen auf eine hinreichende gesetzliche Grundlage (in §28a neu des Infektionsschutzgesetzes) zu stellen und die Rechte des Parlamentes zu sichern. Es schafft nämlich gerade keine präzise gesetzliche Grundlage für das Vorgehen der Länder. Es entspricht so weder dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot noch sichert er den Parlamentsvorbehalt. Unsere Kritik wurde so auch in der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages von etlichen juristischen Expertinnen und Experten geteilt.

Die Koalitionsfraktionen ignorieren zudem mit diesem Gesetz die deutliche Kritik an der bisher mangelnden Einbindung des Deutschen Bundestages und den viel zu weitgehenden Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung. So haben wir frühzeitig gefordert, dass der Bundestag die Aufhebung einzelner Verordnungen verlangen kann. Wir sind der Meinung, dass diese Pandemie mit möglichst geringen sozialen, gesundheitlichen, ökonomischen und gesellschaftlichen Schäden bekämpft werden kann und muss. Dies darf nicht zur Unterminierung rechtsstaatlicher Grundsätze führen.

Wir sind der Auffassung, dass das Infektionsschutzgesetz mit den Erfahrungen dieser Pandemie aus verschiedenen Perspektiven gründlich modernisiert werden muss. Dazu gehören einerseits rechtsstaatliche Aspekte, aber auch die Frage nach einer stärkeren Verantwortung des Bundes und eine stärkere Einbeziehung wissenschaftlicher Politikberatung und wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Entscheidungsfindung des Bundesregierung und des Bundestages. Hierzu schlagen wir schon seit einiger Zeit einen interdisziplinär besetzten wissenschaftlichen „Pandemierat“ vor. Ihm sollen Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen angehören, insbesondere aus Medizin, Gesundheitswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft. Ziel ist es, die gesundheitlichen, sozialen und auch die ökonomischen Folgen der Pandemie und ihrer Bekämpfung soweit wie möglich zu reduzieren. In unseren Anträgen haben wir das näher skizziert. „Rechtsstaat und Demokratie in der Corona-Pandemie“: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923980.pdf sowie „Pandemierat jetzt gründen – Mit breiterer wissenschaftlicher Perspektive besser durch die Corona-Krise“: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920565.pdf.

Trotzdem wird mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz die Bekämpfung der Pandemie demokratisch besser legitimiert und bekommt eine solide gesetzliche Grundlage. Wir können die Pandemie nur wirkungsvoll bekämpfen, wenn Infektionsschutzmaßnahmen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Die Chancen dafür verbessert das vorliegende Gesetz erheblich. Deswegen hat Renate Künast neben vielen weiteren grünen Abgeordneten trotz der genannten Kritikpunkte für das Gesetz gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Team Renate Künast

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