Unterstützen Sie die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung nach österreichischem Vorbild, bei der auch Politiker wie Sie verpflichtend in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen?
Sehr geehrter Herr Dr. Asghari,
als Bürgerin aus Ihrem Wahlkreis besorgt mich die Altersarmut. Die Sonderstellung von Politikern ist schwer vermittelbar: Nach nur 4 Jahren im Bundestag erwerben Sie einen Pensionsanspruch von über 1.200 € – steuerfinanziert und ohne eigene Beiträge. Ein normaler Arbeitnehmer muss dafür rund 28 Jahre lang einzahlen.Österreich zeigt mit dem Modell „Eine Kasse für alle“, dass es gerechter geht. Dort zahlen alle Erwerbstätigen, auch Politiker und Beamte, in dieselbe Rentenkasse ein. Das stärkt das System und sorgt für deutlich höhere Renten im Volk.Daher meine Fragen:Warum wird bei der Altersvorsorge in Deutschland weiterhin mit zweierlei Maß gemessen?Welche konkreten Schritte unternehmen Sie, um dieses ungerechte System zu reformieren?Über eine persönliche Antwort abseits von Textbausteinen freue ich mich. Ihre Position wird meine Wahlentscheidung maßgeblich beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
Simone H.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Sorge vor Altersarmut und insbesondere Ihre Frage, warum bei der Altersvorsorge unterschiedliche Regeln für verschiedene Gruppen gelten, ist nachvollziehbar und wird schon länger diskutiert.
Ein paar einleitende Sätze vorweg: Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine zentrale Säule unserer Alterssicherung. Sie steht allerdings vor einer großen Herausforderung: In den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand, während gleichzeitig die Zahl der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zurückgeht. Ohne Reformen würden die Belastungen für die Beitragszahler und den Bundeshaushalt deutlich steigen und zugleich das Rentenniveau unter Druck geraten.
Die von dieser Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat deshalb ein umfassendes und einstimmiges Paket von Reformvorschlägen vorgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Weiterentwicklung der bislang überwiegend umlagefinanzierten Rente um eine zusätzliche kapitalgedeckte Säule mit individuellen Konten.
Sie sprechen allerdings einen wichtigen Punkt an: die unterschiedlichen Alterssicherungssysteme von Arbeitnehmern, Beamten und Abgeordneten.
Die Kommission hat sich ausdrücklich mit der Frage beschäftigt, ob Beamte und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollten. Ihr langfristiges Idealbild ist eine Erwerbstätigenversicherung, die auch Beamte und Abgeordnete umfasst.
Für Abgeordnete empfiehlt die Kommission konkret die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung.
Ich halte diesen Gedanken für richtig. Es ist nachvollziehbar, wenn Bürgerinnen und Bürger es als ungerecht empfinden, dass sich die Alterssicherungssysteme im Laufe der vergangenen Jahrzehnte so unterschiedlich entwickelt haben. Deshalb müssen wir bestehende Unterschiede stärker hinterfragen und die Systeme schrittweise angleichen.
Bei den Beamten ist eine kurzfristige vollständige Einbeziehung allerdings deutlich schwieriger. Hier gibt es insbesondere verfassungsrechtliche Vorgaben für das Berufsbeamtentum. Hinzu kommen die Zuständigkeiten der Länder, da ein großer Teil der Beamten auf Landesebene beschäftigt ist. Schließlich wären auch die finanziellen Belastungen während einer langen Übergangsphase erheblich, weil gleichzeitig bestehende Pensionen finanziert und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden müssten.
Das bedeutet für mich aber nicht, dass wir die bestehenden Unterschiede einfach beibehalten.
Die Kommission schlägt deshalb bereits kurzfristig konkrete Schritte für eine stärkere Angleichung vor. Künftige Änderungen bei Regelaltersgrenze und Rentenanpassung sollen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Zudem sollen Bund und Länder verpflichtet werden, ausreichende Rücklagen für künftige Pensionen zu bilden.
Auch bei den Voraussetzungen für einen Pensionsanspruch soll es eine Veränderung geben: Künftig sollen mindestens fünf statt bisher zwei Jahre in einem Amt erforderlich sein, um daraus einen entsprechenden Pensionsanspruch abzuleiten. Gerade im Vergleich zur gesetzlichen Rente, bei der die gesamte Erwerbsbiografie eine Rolle spielt, halte ich diesen Punkt für wichtig.
Ihre grundsätzliche Kritik möchte ich deshalb ausdrücklich aufgreifen: Ja, die Alterssicherungssysteme von Arbeitnehmern, Beamten und Abgeordneten haben sich auseinanderentwickelt. Und ja, viele Bürgerinnen und Bürger empfinden diese Unterschiede als ungerecht. Ich halte es deshalb für richtig, die Systeme stärker anzugleichen und bestehende Sonderregelungen kritisch zu überprüfen.
Dabei geht es aus meiner Sicht nicht darum, einzelne Gruppen gegeneinander auszuspielen. Es geht um die Frage, wie wir ein Rentensystem schaffen, das auch für die kommenden Generationen finanzierbar ist und bei dem Leistung und Vorsorge im Alter wieder stärker zusammengehören.
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission werden nun in den weiteren politischen und gesetzgeberischen Prozess einfließen. Ich werde mich dabei dafür einsetzen, dass die notwendige Reform nicht bei der kurzfristigen Stabilisierung stehen bleibt, sondern die strukturellen Probleme unseres Alterssicherungssystems tatsächlich angeht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Asghari
Mitglied des Deutschen Bundestages
