Frage an Robert Heinemann bezüglich Recht

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Robert Heinemann
CDU
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Frage von Oliver T. •

Frage an Robert Heinemann von Oliver T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Heinemann,

Ist es Zufall, dass kein Abgeordneter meines Wahlbezirks sich für Inneres interessiert, das heißt in einem entsprechendem Ausschuss sitzt? Dabei ist mein Viertel doch offensichtlich die Spielwiese der Polizei, auf der sie testet, was man alles so machen kann, um Menschen einzuschüchtern, auch wenn mal die entsprechenden Gesetzesgrundlagen fehlen. In Bezirken, in denen die CDU bei Wahlen besser abschneidet, würde sich die Innenbehörde sich wohl nicht trauen, die Polizei so agieren zu lassen.

Ich habe in meiner unmittelbaren Nachbarschaft die Gelegenheit regelmäßig beobachten zu dürfen, wie Steuergelder eingesetzt werden: In Polizeiaktionen, bei denen die Grundrechte der Bürger mit Füßen getreten werden. Ist eine Partei, die überlegt mit "Freiheit statt Sozialismus" zu werben nicht berufen, die Freiheit Andersdenkender zu respektieren? Viele praktische Ansätze der Innenpolitik der CDU stammen wohl ursprünglich von der Blockflöten-CDU, passend zusammengefasst unter dem Begriff "Stasi 2.0": Militärische Überwachung von Bürgern, die ihr Demonstrationsrecht in Anspruch nehmen, Einsatz von Wachtürmen der ehemaligen innerdeutschen Grenze zum selben Zweck, Protokollieren der Kommunikation der Bürger ohne Anfangsverdacht, Brechen des Postgeheimnisses und rechtswidrige Durchsuchungen, lediglich um Anfangsverdachtsmomente finden zu können, Wünsche zur Änderung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, um noch mehr Bespitzeln zu dürfen. Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Oliver T.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Theunissen,

ich kann Ihre Äußerungen überhaupt nicht teilen. Wer die Arbeit der Hamburger Polizei mit den Methoden der DDR-Staatssicherheit vergleicht, zeigt aus meiner Sicht eine erschreckende Unkenntnis über die Zustände in der ehemaligen DDR. Ich empfehle Ihnen, sich einmal mit Opfern der DDR-Staatssicherheit zu unterhalten - vielleicht merken Sie dann, in was für einem freien Rechtsstaat Sie leben.

Davon abgesehen liefen die von Ihnen vermutlich gemeinten Polizeieinsätze unter Führung der Generalbundesanwaltschaft und nicht unter Führung der (übrigens parteilos geführten) Hamburger Innenbehörde.

Und zu guter Letzt: Ich bekenne mich voll und ganz zum Demonstrationsrecht und diskutiere auch gerne mit Andersdenkenden - erst am Donnerstag war ich in der Werkstatt 3, eingeladen vom Rosa-Luxemburg-Bildungsforum. Aber das, was ich etwa neulich in der Innenstadt erlebt habe, hat nicht mit Demonstrationsrecht zu tun, sondern mit pubertärer Gewaltbereitschaft. Wer mitten in Menschenmassen auf den Weihnachtsmärkten Feuerwerksraketen zündet, nimmt bewusst in Kauf, dass Unbeteiligte zu Schaden kommen. Und ich finde es völlig richtig, wenn die Polizei dagegen entschieden vorgeht.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Heinemann