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Antwort von Robert Orth
FDP
• 15.04.2010

(...) unter den gesetzlich vorgeschrieben Voraussetzungen, insbesondere nach einer erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatung oder wegen medizinischer Indikation, geleistet werden. Deshalb kann ich Ihre Sorge, dass durch die Fälle, in denen es zu einem Schwangerschaftsabbruch mit finanzieller Hilfe des Staates kommt, das Bewusstsein vom Unrechtscharakter schwinden würde, nicht teilen. Insbesondere stellen auch die gesetzlichen Regelungen des Strafrechts in den §§ 218 ff Strafgesetzbuch (StGB) deutlich dar, dass ein Schwangerschaftsabbruch in der Regel eine rechtswidrige Handlung ist und nur unter sehr engen Voraussetzungen keine tatbestandsmäßige, strafbare Handlung ist. (...)

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