Frage an Roland Baumgartner bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Roland Baumgartner
Einzelbewerbung
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Frage von Stephanie Dr. A. •

Frage an Roland Baumgartner von Stephanie Dr. A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Baumgartner,

ein anderer unabhängiger Kandidat aus Baden-Württemberg äußerte:

"Das Wahlrecht in Baden-Württemberg tut sein übriges, um die Chancen von Einzel- und Direktkandidaten zu erschweren. Dagegen muß man sich wehren."

Stimmen Sie dieser Aussage zu? Wenn ja, interessieren mich hierzu die Details.

Können Sie diese aus Ihrer Sicht darlegen und Verbesserungsvorschläge hierzu.

Besten Dank und freundliche Grüße.

Dr. Stephanie Adler

Antwort von
Einzelbewerbung

Sehr geehrte Frau Dr. Adler,

besten Dank für Ihre Frage.

Ja, in weiten Punkten muss ich dem von Ihnen angesprochenen anderen Kandidaten Recht geben. Das Wahlrecht in Baden-Württemberg hat schon gewisse Hürden für Einzelkandidaten und Kandidaten von kleinen Parteien gesetzt. Beispielsweise müssen Einzelbewerber und Kandidaten von nicht im Parlament vertretenen Parteien in jedem Wahlkreis 150 Unterstützungsunterschriften einholen. Dies ist ein erheblicher Mehraufwand für den ich allerdings durchaus Verständnis habe.Wer ein solches politisches Amt anstrebt, von dem kann erwartetet werden, dass er die notwendigen Unterschriften auch einholt. Vielleicht würde es aber auch den Kandidaten der "großen Parteien" gut tun.

Größere Probleme sehe ich darin, dass unabhängige Einzelbewerber immer am Ende des Stimmzettels aufgeführt werden. Zwar werden, so hoffe ich, die Wählerinnen und Wähler sich die Mühe machen und alle Bewerberinnen und Bewerber anschauen und dann die Wahlentscheidung treffen. Dass der, der oben auf dem Stimmzettel steht, jedoch sicher keinen Nachteil hat ist eine Tatsache.

Einen weiteren Punkt den ich ansprechen möchte, ist das Wahlverfahren. Wir haben, obwohl nur eine Stimme zu vergeben ist, eine Mischung zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Durch Mehrheitswahl werden in BW 70 von mindestens 120 Abgeordneten gewählt. Jeder der Wahlkreise hat somit einen Vertreter im Landtag. Die anderen mindestens 50 Abgeordneten werden jedoch durch Verhältniswahl gewählt. Diese Sitze werden auf Regierungsbezirksebene an die Parteien im Verhältnis ihrer Stimmen verteilt. Um hier alle entsprechend bedienen zu können kann es notwendig werden das Parlament zu vergrößern. Zur Zeit sind beispielsweise 128 Abgeordnete im Landtag. Eine genaue Erklärung des Verfahrens würde sicher den Rahmen dieser Antwort sprengen. Fakt ist jedoch, dass die Parteikandidaten die Chance haben, den Einzug in den Landtag sowohl direkt, als auch über den Verhältnisausgleich zu schaffen. Diese Möglichkeit haben Einzelbewerber nicht.

Zu Ihrer Frage nach Verbesserungsvorschlägen drei Bemerkungen:

1. Wie oben erwähnt, könnte man auch von den Kandidaten der etablierten Parteien verlangen Unterschriften zu sammeln.

2. Für die Rangfolge auf dem Stimmzettel könnte beispielsweise der Eingang der Bewerbung entscheidend sein.

3. Es sollte intensiv darüber nachgedacht werden das Mehrheitswahlrecht entscheidend zu stärken.

Ich hoffe mit meiner Antwort etwas zur Klärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben

und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr

Roland Baumgartner