Frage an Roland Koch bezüglich Innere Sicherheit

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Frage an Roland Koch von Frank A. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Koch,

auch wenn ich befürchte, den oben schon öfter verwandten Textbaustein als Antwort zu erhalten, will ich Sie doch fragen:

1. Wie deckt sich die Entscheidung bzgl. der seinerzeit in Kaufungen auf Ihr Betreiben hin in einen geschlossenen Vollzug umgewandelten Jugendarresteinrichtung mit den jetzigen Wahlversprechen?
Hatte das andere, zwingende Gründe?

2. Ich habe nicht verstanden, warum sie Höchststrafen von 10 auf 15 Jahre anheben wollen, wo in Hessen noch nie ein Jugendlicher zu der jetzt bestehenden Höchststrafe von 10 Jahren verurteilt worden ist?

In der Hoffnung, dass nicht das Sekretariat nach Muster antwortet, weil mich die Fragen tatsächlich interessieren und nicht als Polemik zu verstehen sind,

Frank Afflerbach

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