Frage an Rüdiger Claus von Andreas G. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Das FAG wurde ja durch Grüne Beteiligung zu Gunsten der Kommunen verbessert. Sehen Sie trotzdem noch Verbesserungsbedarf?
Mit dem Finanzausgleich 2016 - 2021 hat sich der Landesgesetzgeber erstmals dazu entschlossen, eine verlässliche Finanzierungspartnerschaft mit den Kommunen in Sachsen-Anhalt einzugehen. Die dort vorgegebenen 1,628 Mrd. Euro stellen eine Grundlage dar, um den Finanzausgleich 2022 an die gestiegenen Kosten und Anforderungen anzupassen. Langfristige Finanzierungssicherheit ist für die Kommunen in Sachsen-Anhalt eine wichtige Grundlage für die notwendigen mittelfristigen Planungshorizonte auf der kommunalen Ebene. Sie verhindert Fehlplanungen und ermöglicht strategische Planungen.
Nur Investitionen sichern die Zukunftsfähigkeit unserer Regionen. Die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden brauchen deshalb eine ausreichende Investitionspauschale für die nächsten Jahre. Das niedrige Steueraufkommen vor allem bei der Gewerbesteuer, bedroht die Zukunftsfähigkeit und braucht deshalb eine verlässliche Alternative. Das Gleiche gilt für die Digitalisierung. Die Kosten dieser neuen Herausforderung können nur solidarisch mit dem Land geschultert werden, eine Digitalpauschale hilft, den örtlichen Gegebenheiten gerecht werdend, diese Aufgabe zu meistern.
Ungelöst ist jedoch die Finanzierung der auskonsolidierten Kommunen und der finanzschwachen Städte und Gemeinden in strukturschwachen Regionen. Die Steuereinnahmen dieser Städte und Gemeinden reichen nicht aus, um die Grundlagen einer kommunalen Verwaltung zu finanzieren. Verschärft wird diese Lage noch in verschiedenen Verbandsgemeinden, bei denen die Kumulierung von Umlagen nahezu zur finanziellen Handlungsunfähigkeit führt. Die Landesregierung muss diesen Kommunen eine auskömmliche, aufgabengerechte Grundfinanzierung zur Verfügung stellen.
Kommunen brauchen eine angemessene finanzielle Ausstattung, um ihre Aufgaben im Sinne der Bürger*innen bewältigen zu können. Tatsächlich haben wir daher in der letzten Legislaturperiode die Zuweisungen erhöht und dafür gesorgt, dass kommunale Einnahmeverbesserungen oder Konsolidierungserfolge nicht mehr durch Abzug bei dem Landeszuweisungen „bestraft“ werden.
Kommunalfinanzen werden derzeit in erster Linie nach Einwohnerzahl zugeteilt. Das bedeutet, dass von Abwanderung betroffene Kommunen weniger Mittel erhalten und gleichzeitig attraktiver werden sollen. Damit wird Ungleiches gleichbehandelt. Die Infrastruktur wird nicht linear weiter schrumpfen können. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Bundes- und Länderfinanzzuweisungen durch einen Flächenfaktor ergänzt werden. Wir wollen das Finanzausgleichsgesetz (FAG) weiter reformieren. Die angemessene Erhöhung der Finanzausgleichsmasse im FAG ab 2022 hat für uns Priorität und sollte Vorrang haben vor neuen Sonderprogrammen. Dabei sollen die Kosten für die im Zuge von Digitalisierung, demografischer Entwicklung und Klimakrise erforderlichen Umstellungsprozesse, der Abbau des Investitionsstaus und der Verbleib einer verfassungskonformen freien Spitze berücksichtigt werden. Der schwierigen Bewirtschaftung der kommunalen Haushalte soll mit einer Globalen Minderausgabe mehr Flexibilität gegeben werden können. Kommunen, die dauerhaft unverschuldet strukturell unterfinanziert sind, soll im FAG eine auskömmliche Untergrenze der kommunalen Finanzausstattung in Form einer kommunalen Grundsicherung gewährt werden. Für die genauere Ausgestaltung der Grundsicherung wollen wir, dass die Finanzstrukturkommission des Landes zusammen mit den betroffenen Kommunen und dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber Vorschläge erarbeitet. Die Finanzstrukturkommission soll dafür transparenter und für weitere Mitglieder insbesondere Landtagsabgeordnete geöffnet werden. Mit einer klaren Definition eines transparenten Verfahrens zur Bestimmung der Kreisumlage soll das Land zur Beendigung der Streite innerhalb der kommunalen Ebene beitragen. Den Landkreisen soll bundesweit über einen erhöhten kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer eine eigene, von der Kreisumlage unabhängige, Einnahme gegeben werden. Wir fordern die Einrichtung eines Altschuldenfonds, über den, soweit möglich mit Hilfe des Bundes verschuldeten Kommunen, die strukturell nicht in der Lage sind, sich aus den Altschulden zu befreien, eine neue Perspektive eröffnet wird. Auf Bundes- und Landesebene muss das Konnexitätsprinzip befolgt werden. Gemeinden zu stärken, heißt auch, die Gewerbesteuer im Sinne der Kommunen in den neuen Bundesländern zu reformieren und wirtschaftskraftbezogen zu zerlegen. Bei Gesetzgebungsprozessen muss das Land die Interessen der Kommunen auf Bundesebene mit höchster Priorität vertreten, um weitere finanzielle Belastungen durch Bundesgesetze zu verhindern.