Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler bezüglich Jugend

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Kevin H. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Kevin H. bezüglich Jugend

Sehr geerte Frau Bätzing,

Ich habe eine Frage zum Suchtmittelkonsum insbesondere dem Jugendschutz. Warum muss sich die Politik so in das Genussverhalten ihrer Bürger einmischen ?

Dass die Altersgrenze des Nikotinkonsum von 16 auf 18 erhöht wurde, finde ich nicht in Ordnung, weil man mit 16 auch entscheiden kann, ob man rauchen möchte oder nicht. Ich finde nicht dass die Bundesregierung den Tabakkonsum ihrer "Untertanen" vermindern soll, sondern sich um andere wichtigere Dinge kümmern.
Warum meinen die Bundesabgeordneten, sich um soetwas kümmern zu müssen ?

Ich bin selber 15 und Raucher und Rauchen sehe ich als Genuss und möchte auch nicht aufhören. Wenn ich Meldungen wie zum Beispiel "Tabaksteuer soll erhöht werden" oder " Mindestalter soll noch mehr erhöht werden" höre, kommt mir die Wut hoch. Ich wünschte mir, dass uns das Leben nicht so ersschwert würde.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Viele Grüße Kevin Himmel

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Hallo Kevin,

wer raucht, gefährdet seine Gesundheit und die anderer Menschen, wenn sie unfreiwillig mitrauchen. Mehr als 110.000 Menschen sterben in Deutschland vorzeitig an den Folgen des Rauchens und Passivrauchens, und noch mehr leiden an Krankheiten, deren Entstehung durch das Rauchen begünstigt wird: verschiedene Krebsarten, u.a. Lungenkrebs, Herz- und Kreislaufkrankheiten, Schlaganfall, Impotenz, vorzeitige Hautalterung und vieles mehr. Ich denke, dies sind genügend und wichtige Gründe für die Bundesregierung, nicht tatenlos zuzusehen. Die Bunderegierung weist daher auf die Risiken des Tabakrauchens hin, Hilfen für den Ausstieg anzubieten und wirkt darauf hin, dass mit dem Rauchen gar nicht erst begonnen wird. Wer nicht raucht, spart Geld und lebt besser.
Die Entscheidung zu rauchen oder nicht zu rauchen kann trotzdem jede/r selbst treffen. Aber erst ab 18 Jahren, denn die Altersgrenze für das Rauchen wurde von der Bundesregierung im Jugendschutzgesetz von 16 auf 18 Jahre angehoben, da dass Rauchen eben nicht Genuss, sondern ein gesundheitsgefährdendes und abhängiges Verhalten darstellt. Volljährigkeit ist eine Bedingung dazu, weil im Erwachsenenalter der Anreiz zum Einstieg in das regelmäßige Rauchen geringer ist.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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