Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Michael E. bezüglich Tourismus
Sehr geehrte Frau Bätzig, setzen Sie sich dafür ein ,
das es mehr UNESCO Welterbestätten in Rheinland-Pfalz gibt zb die Vulkaneifel, die Dome zu Maunz und Speyer ?
Mit freundlichen Grüssen
Michael Ensslen
Sehr geehrter Herr Ensslen,
Rheinland-Pfalz hat eine Menge Sehenswürdigkeiten, die es verdienten, als UNESCO-Welterbe eingestuft zu werden. In Deutschland sieht das Verfahren für eine Aufnahme wie folgt aus:
Das Welterbezentrum des Sekretariats der UNESCO in Paris fordert Vertragsstaaten auf, Vorschlagslisten ("tentative lists") einzureichen, auf denen die für eine Antragstellung vorgesehenen Stätten eines Zeitraums von fünf bis zehn Jahren verzeichnet sind. Anträge können nur vom Vertragsstaat selbst eingereicht werden, der mit der Antragsstellung auch die Verantwortung für den Erhalt der Stätte übernimmt. Nach der Einreichung der Anträge - jeweils bis zum 1. Februar für das darauf folgende Jahr - führen Experten von ICOMOS und IUCN im Auftrag des Welterbezentrums eine eingehende Evaluierung durch, auf deren Grundlage das Welterbekomitee über die Aufnahme entscheidet. Mit der Anerkennung einer Natur- oder Kulturstätte als Welterbe sind keine finanziellen Zuwendungen durch die UNESCO verbunden. Vielmehr verpflichten sich die zuständigen Regierungen, die Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen eigenständig zu finanzieren. In Deutschland sind Unterschutzstellung und Pflege von Denkmälern Angelegenheit der Länder. Diese haben daher das Nominierungsrecht. Sie sind zugleich zuständig für die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme von Stätten in die Welterbeliste ergeben. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden mögliche Anträge zunächst von der vorgesehenen Welterbestätte in Zusammenarbeit mit dem für Denkmalangelegenheiten zuständigen Ressort des entsprechenden Landes bearbeitet. Die Kultusministerkonferenz (KMK) führt die aus den Ländern kommenden Vorschläge zu einer einheitlichen deutschen Vorschlagsliste/Tentativliste zusammen. Die Tentativliste dient nach der Verabschiedung durch die KMK als Grundlage für künftige Anmeldungen. Nur mindestens ein Jahr lang auf der offiziellen Tentativliste des Vertragsstaates eingetragene Stätten können in einem weiteren Schritt Anträge zur Aufnahme in die Welterbeliste einreichen. Deutsche Anträge werden vom zuständigen Landesministerium über die KMK dem Auswärtigen Amt zugeleitet, das die Übermittlung über die Ständige Vertretung Deutschlands bei der UNESCO an das UNESCO-Welterbezentrum in Paris vornimmt. Das Welterbezentrum prüft die Anträge auf förmliche Richtigkeit.
Wenn Sie die Aufnahme einer bestimmten Stätte erreichen wollen, sollten Sie sich mit dem jeweils örtlich zuständigen Wahlkreisabgeordneten in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing, MdB