Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Götz H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
meine Frage: Wie stehen Sie als Drogenbeauftragte zu einer zeitlichen Beschränkung von Machtfunktionen , wie Sie sie auch als Bundestags- oder Kreistagesabgeordenete wahrnehmen(z.B. max zwei Amtszeiten, dann eine Zwangspause von mindestens zwei Amtszeiten) um das Rauschmittel "Macht" zu kontrollieren?
Schliesslich sagt Karlheinz Geißler im Spiegel Artikel "Der schwerste Schritt":
"Gut wäre es, sagt Geißler, wenn das Gift, das Rauschmittel der Macht, allmählich ausschleichen könnte, so wie man Psychopharmaka nicht mit einem Mal absetzt, sondern die Dosis allmählich reduziert. Aber so ist es nicht. Das Ende des Politikers kommt meist aus voller Fahrt, der Fall ins tiefe, schwarze Loch immer von ganz oben."
Link zum Artikel:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,633214,00.html
Die Probleme, die im Artikel angeprochen werden Treffen doch genauso auf den Entzug von anderen Rauschmitteln wie Tabak, Alkohol und anderen Drogen zu.
Auch Sie sind diesem Rauschmittel "Macht" schon erlegen, wie ich Ihrer Stellungnahme vom 07.07.2009 auf die Anfrage von F. S. entnehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Götz Heinbach
Sehr geehrter Herr Heinbach,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine "Sucht" der Macht gibt es sicherlich, auch wenn man nicht von einer körperlichen Sucht, sehr wohl aber einer geistigen Sucht ausgehen kann. Die Frage ist aber nicht nur, ob eine "Sucht" vorliegt, sondern auch, ob dies negative Folgen für eine Betroffenen oder auch Dritte hat. Süchte gibt es in vielen Formen und Arten, man muss sich aber bei jeder Sucht auch die Folgen anschauen.
Ich glaube auch, dass die Macht eines Bundestagsabgeordneten grundsätzlich überschätzt wird. Unser Wirkungsbereich ist durchaus beschränkt, noch mehr gilt das für Kreistagsmandate.
Eine negative Folge kann sicherlich sein, dass jemand, der nicht mehr die bestmöglichste Arbeit leistet, an seinem Stuhl kleben bleibt. Dies passiert durchaus.
Es ist aber auch Aufgabe der Partei und der Wähler, solches Verhalten zu registrieren und zu bewerten.
Wenn ich über feste Grenzen für Amtszeiten nachdenke, muss ich auf der anderen Seite natürlich auch berücksichtigen, dass es einige Zeit dauert, bis jemand die Tätigkeit als Abgeordneter beherrscht. Mehr neue Abgeordnete bedeutet auch einen größeren Wissensvorsprung der Ministerialbürokratie und der Bundestagsverwaltung. Dem steht natürlich weniger Eingefahrenheit gegenüber. Zwei Legislaturperioden sind aber mindestens notwendig, um das Handwerk Bundestagsabgeordneter zu erlernen.
Die Frage, die sie aufwerfen wird sich übrigens in jeder anderen Tätigkeit auch stellen. Jeder der erfolgreich arbeitet und dem seine Arbeit Spaß macht, wird einen gewissen "Sucht"Faktor haben, diese Arbeit fortzusetzen.
Im Ergebnis meine ich, der Wähler muss beurteilen, welcher Politiker gute Arbeit leistet. Diese Rückmeldung ist besser als jeder Drogentest.
Ich selber gehe davon aus, (noch) nicht der "Sucht" der Macht zu unterliegen. Allerdings sagen dies die meisten Süchtigen von sich. Solange ich jedoch gute Arbeit leiste, werde ich mich damit zufrieden geben. Was Ihren Kommentar zur Antwort auf Frau Schumacher angeht:
Die Frage von Frau Schumacher, ob ich in die Verwaltung zurückgehe, implizierte, dass ich nicht mehr als Bundestagsabgeordnete tätig sein würde. Entweder wusste Frau Schumacher wirklich nicht, dass ich noch einmal kandidiere, das halte ich für unwahrscheinlich, dann hätte sie wohl auch eher nachgefragt, ob ich dies tue, oder sie wollte mit ihrer Aussage andeuten, dass ich nicht mehr gewählt werde. Ich finde, dass sie das dann auch so hätte sagen können, dann hätte ich auch darauf antworten können.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing, MdB