Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Margot Elisabeth S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
die Frage von Kay Patzwald vom 10.7.2007 und Ihre Antwort an ihn vom 3.8.2007 las ich vor wenigen Tagen. Und mich lässt die Frage nicht los:
Warum Sie dafür sind, dass im Freien nach wie vor Raucher unbeteiligte Personen mit ihrem Tabakqualm schwer vergiften? Wie Medien berichten, liegen Ihnen doch wissenschaftliche Untersuchungen vor, die belegen, dass auch im Freien der Tabakrauch gefährlich ist. Warum leugnen Sie dies? Ich kann in der Hamburger City keine 10 Meter gehen, ohne diesen Ätz-stink-Qualm einatmen zu müssen! (Schließlich kann ich mich nicht von einem Ort zum anderen beamen.)
Genauso werde ich in Freiluftcafés eingequalmt. Auch wenn drei, vier Tische weiter geraucht wird: Meine Augen brennen und werden rot, es kratzt in Nase und Hals, ich bekomme Kopfschmerzen und auf den Bronchien habe ich ein Gefühl, als läge ein Kilo drauf. Also muss ich vor dem Tabakqualm flüchten.
Im kommenden Sommer wird es so sein: Draußen an der frischen Luft sitzen die Raucher, qualmen und lassen sich von der Sonne bescheinen. Und drinnen im Café sitzen die Nichtraucher und Eltern mit ihren Kindern, um dem Tabakqualm zu entgehen. Das ist doch wirklich eine verkehrte Welt!
Und Sie sagen im Grunde dazu: Macht nix, im Freien darf Tabak geraucht werden. Schließlich muss die Bundesdrogenbeauftragte die Nikotinjunkies vor diesen ewig auf tabakrauchfreie Atemluft bestehenden Nichtraucher beschützen, anderenfalls fühlten sich diese beschützenswerten Raucher geächtet?
Oder wie anders darf ich Ihre Haltung zu tabakqualmfreien Biergärten und Freiluftcafés verstehen?
Mit freundlichem Gruß
Margot Elisabeth Siebert
Sehr geehrter Frau Siebert,
in den letzten Wochen erreichte mich die Kritik vieler Bürgerinnen und Bürger an den zum Nichtraucherschutz beschlossenen Gesetzen. Dabei werden die gesetzlichen Regelungen entweder als zu restriktiv oder aber als nicht ausreichend restriktiv bewertet. Die Bundesregierung und auch ich setzen uns für einen umfassenden Nichtraucherschutz ein. Im Dezember 2006 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, umfassende Rauchverbote in ihrem unmittelbaren Kompetenzbereich umzusetzen. Danach fällt es den Ländern zu, den Bereich der Gastronomie zu regeln.
Wie Sie vielleicht dem Beitrag von Herrn Palmer vom 20. August 2007 in diesem Forum entnehmen können, tritt auch er für ein Rauchverbot im Freiluftbereich gastronomischer Einrichtungen ein. Abgesehen von der Regelungskompetenz der Länder in dieser spezifischen Frage möchte ich auf meine Antwort an Herrn Palmer verweisen: ein Rauchverbot unter freiem Himmel, und damit auch im Freiluftbereich gastronomischer Einrichtungen, kann ich nicht befürworten. Ich sehe einen Unterschied zwischen einer Belastung durch Passivrauchen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel. Ein uneingeschränktes Rauchverbot auch im Außenbereich gastronomischer Einrichtungen käme einem Schildbürgerstreich gleich, falls man nicht in dem unter freiem Himmel angrenzenden öffentlichen Raum das Rauchen ebenfalls verbieten würde. Und wie ich bereits in meiner Antwort an Herrn Patzwald am 03.08.2007 betonte, geht es uns um den Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchen und nicht um die Ächtung von Rauchern.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing