Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Bernd P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
Es gehört zur guten Praxis, dass man Massnahmen ergreift, um Ziele zu erreichen und dass man den Erfolg der Massnahmen überprüft. Ich habe in diesem Zusammenhang konkrete Fragen betreffend das Rauchverbot in Gastbetrieben.
Kontext: Sie zitieren häufig das Papier des WHO-Kollaborationszentrum und die Zahl von 3301 Passivrauchopfern. Diese Zahl wurde durch Hochrechnung auf der Grundlage vorwiegend epidemiologischer Studien aus den USA ermittelt. Diese Studien haben versucht, das relative Risiko von Nichtrauchern zu ermitteln, die während Jahrzehnten in häuslicher Gemeinschaft mit Rauchern lebten. Abgesehen davon, dass epidemiologische Studien nur für die untersuchten Gruppen gültig sind und sich nicht in andere ethnische und soziökonomische Umfelder übertragen lassen, sind die Ergebnisse dieser Studien nicht geeignet, die Risiken des Passivrauchs bei sporadischen Gaststättenbesuchen abzuschätzen.
Es gibt aber eine Reihe von Studien, die die Risiken im sozialen Umfeld (Gaststätten, öffentliche Verkehrsmittel) untersucht haben (darunter auch die Studie der WHO) und einhellig zu keinem erhöhten Risiko kommen.
Mein Fragen:
1. Welche Ziele haben Sie für das Rauchverbot in Gaststätten gesetzt. Konkret, um wieviel muss sich die Zahl der Passivrauchopfer (heute 3301) verringern, damit Sie von einer erfolgreichen Massnahme sprechen können?
2. Mit welchen Mitteln und Methoden werden Sie den Erfolg des Rauchverbots in Gastbetrieben messen? Werden Sie die entsprechenden Ergebnisse laufend veröffentlichen?
3. Sind Sie bereit, das Rauchverbot in Gastbetrieben wieder aufzuheben und die Entscheidung darüber den Gastwirten zurückzugeben, falls sich herausstellen sollte, dass die Massnahme den gewünschten Erfolg nicht oder gar keinen messbaren Erfolg verzeichnet?
Verweise auf Studien zu den Risiken im sozialen Umfeld verfügbar aber aus Platzgründen weggelassen.
Sehr geehrter Herr Palmer,
Sie haben in diesem Forum mit Ihren Beiträgen vom 15.08.2007 und vom 20.08.2007 mehrfach zum Thema "Rauchen" nachgefragt. Nachfolgend meine Antwort zu Ihren aktuellen Fragen: Die Einschätzung, ob es sich beim Rauchverbot in Gaststätten um eine erfolgreiche Maßnahme handelt, möchte ich nicht von einer "Rauchopfer-Zahl" abhängig machen. Ein Erfolg des Rauchverbots in Gastbetrieben ist für mich solcherart nicht meßbar. Die öffentliche Zustimmung vieler Bürger zu den Ländergesetzen zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens zeugt davon, dass viele Bürger, sowohl Raucher als auch Nichtraucher, diese Gesetze begrüßen. Die Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz in Gaststätten erfolgt durch die Bundesländer in eigener Kompetenz. Ihre Frage nach meiner Bereitschaft zur Aufhebung der Rauchverbote in Gastbetrieben ist daher gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing