Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Max A. bezüglich Gesundheit
Guten Abend,
Sie sind strikt gegen eine Lockerung des BtMG, da sie Cannabis als eine Risikoträchtige Droge ansehen.
Auf der anderen Seite stellen sie sich aber gegen ein Verbot von Tabak und Alkohol, welche erwiesenermaßen süchtig machen können und bei einer Sucht zu Gesundheitschäden führen.
Cannabis macht im Gegensatz zum Alkohol und vorallem dem Nikotin nicht körperlich abhängig.
Ich kenne als Jugendlicher Personen die von einem Tag auf den anderen mit Cannabis aufgehört haben, obwohl sie sehr exzessiv gekifft haben, wenn sie mir einen Kettenraucher oder Alkoholiker nennen der dies schafft werde ich anfangen ihrer Verteufelung des Cannabis recht zu geben.
Ich meine damit jedoch nicht das ich so naiv bin zu sagen das Cannabis gesundheitlich unbedenklich ist.
Schon fast lustig, wenn es denn nicht so einen traurigen Hintergrund hätte finde ich das sie gegen sich selbst argumentieren indem sie im Bezug auf Alkohol undNikotin zugeben das eine Prohibition bei ausreichender Nachfrage schlicht und einfach sinnlos sei ("Ein Verbot des Tabakanbaus und der Alkoholherstellung würde nicht automatisch dazu führen, dass kein Tabak und kein Alkohol mehr konsumiert würden. So lange eine Nachfrage nach diesen Produkten besteht, wird es auch immer Hersteller und Händler geben. Die Erfahrungen z.B. der USA mit der Alkoholprohibition [...], dass ein Verbot nichts nützt, wenn die Nachfrage da ist.")
Wie können sie dann noch der aufrechten Auffassung sein das eine Verfolgung von leichten Drogen förderhaft sein könnte?
Bitte beziehen sie sich nicht auf das BtMg oder auf Studien die besagen das Cannabis gefährlich sei, ich leugne dies nicht, sehe jedoch nicht ein das Cannabis schlimmer eingestuft wird als unsere Volksdrogen Nikotin und Alkohol.
Einer Studie der Universität Bristol zufolge stehen Alkohol und Tabak in der Gefährdung, in diesem Fall eine Kombination verschiedener Gefahren, weit vor dem, dank Propaganda, auch Gesellschaftlich geächteten THC. http://www.thelancet.de/artikel/869099
mfg
Sehr geehrter Herr Afflerbach,
Sie "sehen nicht ein, dass Cannabis schlimmer eingestuft wird als unsere Volksdrogen Nikotin und Alkohol". Lassen Sie mich noch einmal betonen: Das nationale Handeln der Bundesregierung erfolgt in einem internationalen Kontext. Die internationale Gemeinschaft, die Weltgesundheitsorganisation und der Internationale Suchtstoffrat (INCB) halten an dem obligatorischen Cannabisverbot der Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen fest, das die Bundesrepublik Deutschland (ebenso wie 166 weitere Staaten) ratifiziert hat. Nach Artikel 4 Buchstabe c des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Verwendung von Suchtstoffen, einschließlich Cannabis, auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Daneben verlangt Artikel 3 Abs. 2 des VN-Suchtstoffübereinkommens von 1988 von allen Vertragsparteien, "vorbehaltlich ihrer Verfassungsgrundsätze und der Grundzüge ihrer Rechtsordnung ... den Besitz, den Kauf oder den Anbau von Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen für den persönlichen Verbrauch ... als Straftat zu umschreiben". Deshalb ist auch in Deutschland der Verkehr mit Cannabis zu anderen als medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten und strafbar.
Die von Ihnen aufgeführte Studie stuft die Gefährlichkeit der untersuchten psychotropen Substanzen nach den Kriterien körperliche Schädigungen, Abhängigkeitspotenzial und soziale Auswirkungen ein. Zwar sind die Autoren der Studie der Auffassung, dass ihre Methode transparenter sei als die bislang in Großbritannien bzw. international verwendeten Methoden. Ob aber die internationalen Expertinnen und Experten bspw. der UNODC diese Auffassung teilen, ist fraglich. Der "Lancet"-Artikel schildert zwar das Delphi-Verfahren für die Priorisierung der Drogen ausführlich; unklar bleibt allerdings, wer zu den jeweils 8-16 Experten eingeladen wurde, die als Gruppe je eine Droge nach den zuvor erstellten Kriterien zu bewerten hatten. Angenommen, die Gefährlichkeitshierarchie der britischen Studie würde übernommen - dann wäre es naheliegend Alkohol und Tabak noch strenger als bisher zu regulieren. Gesetzliche Lockerungen für den Umgang mit Cannabis empfehlen weder die befragten Experten noch die Autoren der von Ihnen zitierten Studie.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing