Ob und in wie weit ist geplant eine Gesetzesinitiative zur Anpassung der Verhaltungsregeln und des Lobbyregisters RLP einzubringen, ggf. analog des Bundestages?
In dem Thema waren wir Anfang d. j. in Kontakt. In Ihre Antwort vom 17.01.2024 schreiben Sie: "Zum Punkt, wie der Bedarf für Änderungen gesehen wird, ist es nach unserer Ansicht insoweit zunächst geboten, einschlägige Initiativen des Bundes und der Länder zunächst zu sichten und insbesondere auf ihre Übertragbarkeit auf den rheinland-pfälzischen Landtag zu prüfen"
Insofern interessiert mich, zu erfahren, ob und in wie weit hier Maßnahmen auf den Weg gebracht wurden und je nach dem wie der Sachstand ist?
Sehr geehrter Herr B.
das Lobbyistenregister ist als Anlage 6 in der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz verankert. Danach führt der Präsident eine öffentliche Liste, in der alle Verbände, die Interessen gegenüber dem Landtag oder der Landesregierung vertreten, eingetragen werden. In welchem Umfang darüber hinaus Bedarf für Änderung besteht, werden wir zusammen mit unseren Koalitionspartnern nun zeitnah beraten und erörtern.
Beste Grüße
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, MdL