Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler bezüglich Gesundheit

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Andreas S. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Andreas S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing, Liebe Sabine,

ich habe mehrere kurze Fragen an dich und bitte um eine ehrliche Antwort.

Bei den Jusos gibt es Bestrebungen, Cannabis wenn nicht zu legalisieren, dann doch zu entkriminalisieren (um das Ausland nicht unnötig zu brüskieren), um die Schäden des Schwarzmarkts zu minimieren. Dies wären absolut nicht vorhandener Jugendschutz, keine Qualitätskontrollen und die Erhältlichkeit härterer Drogen beim Dealer. Dieses Vorhaben der Jusos ist dir ja sicher bekannt. Was sagst du denn als Mitglied dazu? (Bitte deine persönliche, ehrliche Meinung, nicht die der Drogenbeauftragten einer Regierung, in der auch die Union vertreten ist ;-) )

Eine Möglichkeit wäre auch, nur ein paar Pflanzen für den Eigenbedarf nicht zu verfolgen, wie es auch in anderen europäischen Ländern wie Spanien, Belgien und den Niederlanden gemacht wird. Da dies in diesen Ländern möglich ist, ohne dass sie gleich aus der Weltgemeinschaft ausgeschlossen werden und auch sie das Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen unterschrieben haben, frage ich mich, warum dies nicht auch in Deutschland möglich ist.
Wäre dieses Absehen von Verfolgung bei Anbau ausschließlich für den Eigenbedarf, ähnlich der geringen Menge, deiner Ansicht nach möglich oder würde man damit gegen das Suchtstoffübereinkommen verstoßen?

In der Stadt Frankfurt und dem Umland ist an allen Schulen mit Ausnahme der Grundschulen Cannabis erhältlich. Kinder im Alter von 10-11 Jahren können also schon relativ leicht mit Cannabis in Kontakt kommen. Von einer Absenkung des Angebots durch Repression ist, auch nach Angaben der Polizei, nicht viel zu spüren, während wir erwachsene und mündige Bürger kriminalisieren.
Denkst du nicht auch, dass es sinnvoller wäre, Erwachesen die Möglichkeit zu geben, unter strengen Auflagen zu kiffen, um die dann frei werdenden Ressourcen zu nutzen und richtig auf die einzuschlagen, die diese Auflagen verletzen?

Danke für deine Antwort!

Mit sozialistischen und freundlichen Grüßen

Andi

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SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

lieber Andi,

meine persönliche Meinung und meine Meinung als Drogenbeauftragte der Bundesregierung sind was den Umgang mit Cannabis angeht identisch. Die derzeitigen Regelungen beinhalten bereits eine Entkriminalisierung von Cannabis. Darüber hinaus gehende Bestrebungen halte ich auch angesichts der ständig steigenden Zahlen von Menschen, die durch ihren Cannabiskonsum große gesundheitliche und psychische Probleme haben, nicht für sinnvoll. Zur Entkriminalisierung trägt bereits jetzt bei, dass der Abschnitt 6 des Betäubungsmittelgesetzes im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln bereits zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unterscheidet. Der unerlaubte Besitz von Cannabis ist in der Bundesrepublik nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Dies bedeutet aber nicht, dass in Deutschland alle Cannabiskonsumenten zwangsläufig verurteilt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Eigenverbrauch in geringer Menge) kann nach § 31a BtMG von der Strafverfolgung abgesehen werden. Eine solche Entscheidung trifft entweder die Staatsanwaltschaft (§ 31a BtMG) oder ein Gericht (§ 29 Abs. 5 BtMG) nach vorheriger Klärung der spezifischen Sachlage durch die zuständigen Behörden.

Die von dir dargestellten Erwägungen stellen weniger eine Entkriminalisierung, sondern mehr eine Legalisierung des Cannabiskonsums dar. Auch die Regelung des § 31a BtMG stellt eine Art der "Nicht-Strafverfolgung" dar - Deutschland verfährt aus meiner Sicht damit ähnlich wie die von dir aufgeführten Länder. Unter dem Begriff der Entkriminalisierung firmierende Legalisierungsmaßnahmen von Cannabis rufen nicht nur den INCB permanent auf den Plan (wie im Fall der Niederlande), sondern sind generell das falsche Zeichen. Denn Cannabiskonsum kann die Gesundheit bedenklich schädigen - nicht nur wegen drohender Abhängigkeit mit allen Folgeschäden wie Psychosen oder anderen psychiatrischen Erkrankungen, sondern auch wegen der erhöhten Gefahr für Atemwegserkrankungen. Eine aktuelle Studie aus Neuseeland (2007) hat beispielsweise eine 2,5 bis 5mal höhere Belastung der Atemwegsfunktionen bei Cannabiskonsumenten im Vergleich zu Tabakrauchern ergeben. Dabei wurden vier Vergleichsgruppen mit insgesamt 339 Personen im Alter zwischen 25 und 75 Jahren verglichen, die alle mindestens 5 Jahre lang regelmäßige Tabak- und/oder Cannabiskonsumenten waren.

Mit freundlichen Grüßen

Deine Sabine Bätzing

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