Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Hubert M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
ich wende mich an Sie, da kein verantwortliches Ausschussmitglied aus Hessen kommt.
Ich bin mit dem hohen Eigenanteil der Gesundheitskosten nicht einverstanden. Frau Schmidt posaunte bei ihrer Begründung der Gesundheitsreform hinaus, dass chronisch Kranke max. 1% ihres Brutto-Einkommens für Gesundheitskosten aufbringen müssten. Meine Ehefrau ist chronisch krank, aber zum Glück noch berufstätig. Ich bin Altersrentner. Der Bruttoverdienst meiner Ehefrau und 52% meiner Brutto-Rente werden versteuert. Vom Finanzamt werden aber 6% des Jahres-Bruttoeinkommens als zumutbarer Gesundheits-Eigenanteil festgelegt (das sind fast drei Netto-Renten). Die Krankenkasse bewertet ja nur die Höhe von Zuzahlungen, die einen Bruchteil der Gesundheitsaufwendungen betragen. Hinzu kommen Steuern und Solidarbeitrag für 52% meiner Brutto-Rente, deren Höhe sich nach dem Familieneinkommen berechnet (wiederum drei Netto-Monatsrenten). Ich habe also im Kalenderjahr mehr als fünf Monate kein Renteneinkommen nach 49 Berufsjahren mit einem Krankenstand von annähernd 0 Tagen.
Ich bitte um eine Antwort, welche rechtlichen Widerspruchs-Möglichkeiten ich noch habe. Das Finanzamt antwortete mir lakonisch: "da müssen Sie das Gesetz anfechten".
Das können Sie im Ausschuss m. E. tun, verehrte Frau Bätzing.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Hubert Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich versuchen werde zu beantworten, auch wenn es sich weder um meinen Tätigkeitsbereich noch um eine Anfrage aus meinem Wahlkreis handelt.
Ich habe jedoch ein gewisses Verständnisproblem mit Ihrer Anfrage, da ich den Sachverhalt nicht genau zu ermitteln vermag. Sie sprechen auf der einen Seite von der Begrenzung der Zuzahlungen für Medikamente bei chronisch Kranken nach der Gesundheitsreform auf 1 %. Auf der anderen Seite sprechen Sie von einer Festsetzung durch das Finanzamt. Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf die Berücksichtigung von Kosten für die Behandlung bei der Berechnung der Steuer beziehen.
Dies hat beides miteinander jedoch nichts zu tun. Bei der Berechnung der Steuer kann ein bestimmter Betrag abgezogen werden, der dem Einkommen nicht zugerechnet wird. Dadurch mindert sich die Steuerlast. Tatsächlich ist jedoch zunächst ein Teil an Gesundheitsaufwendungen selber zu erbringen, bevor der übersteigende Betrag steuermindernd geltend gemacht werden kann.
Hingegen geht es bei der Zuzahlung darum, dass chronisch Kranke beantragen und sich bescheinigen lassen können, dass sie nach Erreichen der 1 % Grenze keine weiteren Medikamentenzuzahlungen mehr zu leisten haben, beziehungsweise überzahlte Beträge zurück erhalten können.
Wenn ich Ihre Anfrage so verstehen soll, dass Sie die beiden Maßnahmen zusammen als zu gering ansehen und eine höhere Berücksichtigung von Krankheitskosten fordern, müsste ich zur Beurteilung, ob dies in Ihrem Fall gerecht wäre, genauere Daten über Ihre Ausgaben und Einnahmen haben. Ihre Berechnung mit den drei Nettorenten muss ja, wenn diese 6 % des Jahreseinkommens entsprechen sollen, sich auf das gemeinsame Einkommen von Ihnen und Ihrer Frau beziehen. Die anzurechnende Summe hängt somit auch von diesem Einkommen ab. Wenn das Einkommen des einen Partners erheblich höher ist, als das des anderen, wird ein Prozentsatz vom gemeinsamen Einkommen bei dem Partner mit geringerem Verdienst immer einen höheren Anteil ausmachen, ohne dass dies notwendigerweise einen Mangelfall darstellt. Auch würde ich weitere Angaben benötigen, welche Gesundheitskosten außer der Zuzahlung denn bei Ihnen noch anfallen.
Auf dieser Grundlage ist es mir leider nicht möglich Ihnen umfassend zu antworten. Ich bedaure dies und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing, MdB