Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler bezüglich Gesundheit

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Marc M. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Marc M. bezüglich Gesundheit

Frau Bätzing,

Mein Anliegen ist es, dass sie die Aussagen in der Frage 67073 dieser Seite etwas aufschlüsseln.
Sie beschweren sich über Probleme im Umgang mit Salvia Divinorum.
Könnten Sie diese konkretisieren, bzw. belegen?
Auch Gefahr der Abhängigkeit scheint mir doch sehr aus der Luft gegriffen.
Könnten Sie bitte Statistiken oder Gutachten vorlegen die diese Abhängigkeit beweist oder andeutet.

Mit freundlichen Grüßen Marc Mübner

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Mübner,

Salvia divinorum ist eine Pflanze, die psychoaktive Wirkstoffe enthält. Ihr Hauptwirkstoff ist das Salvinorin A, ein Diterpen, das schon in geringen Mengen eine starke halluzinogene Wirkung haben kann. Salvinorin A gilt als das potenteste natürlich vorkommende Halluzinogen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt auf der Internetplattform ( http://www.drugcom.de ) über das Drogenlexikon und die Rubrik "Aktuelles" Informationen zu Salvia divinorum zur Verfügung.

Am 23.01.2008 beschloss das Bundeskabinett eine Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften, mit der die Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden. Mit der Verordnung, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird auch Salvia divinorum als gesundheitsgefährdende Droge dem Betäubungsmittelrecht unterstellt. Dies erfolgte auf der Grundlage einer Entscheidung des Betäubungsmittel-Sachverständigenausschusses, der bei jeder Änderung in den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz angehört werden muss. Der Ausschuss hat sich von dem Ziel des präventiven Gesundheitsschutzes leiten lassen und gleichzeitig eine Anpassung an Regelungen in anderen europäischen Ländern vorgenommen. Weitere Informationen zu den Gründen der Aufnahme von Salvia divinorum als "nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel" gem. Anlage I des BtMG entnehmen Sie bitte der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Anna Lührmann, Elisabeth Scharfenberg, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Betäubungs- und arzneimittelrechtliche Behandlung von Salvia divinorum (Salbei) und anderen biogenen Drogen", BT-Drs. 16/6058 ( http://dip.bundestag.de/btd/16/061/1606150.pdf ).

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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