Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Irene B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
Auch ich möchte noch auf ein Problem bezüglich Nichtraucherschutz hinweisen. Da das Thema Rauchen nun in aller Munde ist, scheint es Sitte geworden zu sein, daß viele Raucher ihrer Sucht im Freien nachgehen. Das heißt in unserem Fall, daß unsere Nachbarn auf dem Balkon rauchen und wir bei schönstem Wetter alle Fenster und Türen auf dieser Seite fest verschließen müssen, wenn wir nicht mitinhalieren wollen und weil der Qualm wirklich bis auch in die hintersten Räume zieht. Ein Sprechen über dieses Problem mit den Nachbarn halte ich für nicht zielführend, da diese sich auch in anderen Angelegenheiten unberührt zeigen. Unser Wohnungsverwalter, mit dem ich darüber sprach, hat es in seinem Wohnumfeld selbst versucht, aber auch ohne Erfolg.
Was kann man tun? Müssen die Bürger solches Verhalten in ihrem privatesten Umfeld hinnehmen?
Über das Thema Belästigung durch Grillen las ich vor wenigen Tagen: Er (der Qualm) dürfe „nicht regelmäßig und in konzentrierter Weise“ in die Wohnräume eines Nachbarn ziehen, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen: 13 U 53/02
Das Gleiche müßte doch auch für andere, schädliche Geruchsbelästigungen wie Tabakrauch gelten.
Für eine Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Bathelt
Sehr geehrte Frau Bathelt,
die zum Nichtraucherschutz getroffenen gesetzlichen Regelungen, für deren konsequente Umsetzung ich mich einsetze, beziehen sich auf den öffentlichen Raum. In Privatwohnungen unterliegt das Rauchen keinerlei Beschränkung durch den Gestetzgeber. In der Vergangenheit haben sich mehrfach Bürgerinnen und Bürger an mich gewandt, die sich durch das Rauchen ihrer Nachbarn belästigt bzw. in ihrer Gesundheit beeinträchtigt sahen. Ähnlich wie bei der im nachbarschaftlichen Zusammenleben häufig beklagten Lärmbelästigung handelt es sich hier um eine privatrechtlich zu regelnde Angelegenheit, für deren Lösung ich empfehlen würde, das Gespräch mit ihren Nachbarn zu suchen und, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung des Vermieters, nach einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing