Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
83 %
10 / 12 Fragen beantwortet
Frage von Christoph J. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Christoph J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bätzing.

Ich kann mir vorstellen, dass Sie dieses Thema langsam satt haben. Es geht um Cannabis. Ich beschäftige mich schon seit langer Zeit mit dem Thema, und bin sehr gut informiert. Ich weiß außerdem über rechtliche Situationen in anderen Ländern Bescheid. Einige haben erst in letzter Zeit ihre BtmGs ein wenig gelockert, weil sie erkannt haben, dass von Konsumenten im Grunde keinerlei Gefahr ausgeht.
Viele Leute wollen in Deutschland schon eine vollständige Legalisierung von Cannabis. Im Grunde bin ich auch dafür. Doch ich könnte mir vorstellen, dass ein solcher Schritt für die Politik und die Bürger zu schnell geht. Meine Vorstellung ist folgende:
Ein Konsument kauft nicht auf dem Schwarzmarkt oder in geduldeten Verkaufsstätten, sondern baut sich sein benötigtes Cannabis selbst an. An 5 - 10 Pflanzen zu Hause in der Wohnung oder im Garten stört sich doch zur Zeit nur die Staatsanwaltschaft.
Der Konsument wäre durch seinen Eigenanbau zusätzlich vor gefährlichen Streckmitteln geschützt und kann 100% reines Marijuana ernten. Kiffer sind die friedlichsten Menschen, die ich kenne. Die meisten kommen (zumindest außerhalb von Cannabis) nie mit dem Gesetz in Konflikt. Abgesehen davon würde der Staat sogar Geld sparen, weil er die kleinen Hanf-Bauern oder Cannabis-Besitzer nicht mehr bestrafen "muss". Zu meinen Fragen:

1)
Worin sehen Sie ein Problem, wenn sich Konsumenten zu Hause ein paar Cannabis Pflanzen (zum Beispiel 5 - 10) zum Eigenkonsum groß ziehen und die Ernte nicht verkaufen würden?

2)
Wie müsste ich persönlich vorgehen, um meine Vorstellung wahr machen zu können? Unterschriften? Ein Brief an Herrn Köhler?

Ich bin mir um die Gefahren, die beim Konsum von Cannabis entstehen können, bewusst und würde Sie bitten, nicht auf diese einzugehen.
Ich hoffe, dass Sie meine Fragen nicht mit fertigen Antworten abspeisen, sondern sich vielleicht wirklich damit beschäftigen.

Mit freundlichem Gruß
Christoph Jäschke

Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jäschke,

Sie richten die Frage an mich, ob ich ein Problem darin sehe, wenn sich Konsumenten zu Hause ein paar Cannabispflanzen zum Eigenkonsum groß ziehen. Ich sehe darin durchaus ein Problem, weil ich Cannabis nicht als harmlose Droge ansehe. Keine der neueren Studien hat Cannabis eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausgestellt. Vielmehr wird zunehmend auf eine Reihe akuter und langfristiger Beeinträchtigungen durch nichtmedizinischen Cannabiskonsum hingewiesen, die zwar normalerweise gering, bei chronischem Dauerkonsum aber mit größeren Risiken, bis zur psychischen Abhängigkeit, verbunden sind. Die Untersuchungen weisen auf die "vielen Unbekannten" hin und empfehlen weitere wissenschaftliche Untersuchungen im Hinblick auf den Wirkmechanismus der Inhaltsstoffe von Cannabis.

Die Erlaubnis, Cannabispflanzen für den Eigenkonsum anzubauen, würde ein Freigabesignal bedeuten. Eine Freigabe bzw. Legalisierung von Cannabis ist seitens der Bundesregierung nicht geplant. Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest (§ 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz). Ich teile diese Auffassung. Die Bundesregierung wird darin von der internationalen Gemeinschaft, der Weltgesundheitsorganisation und dem hierfür zuständigen Internationalen Suchtstoffamt (INCB) bestärkt, die an dem obligatorischen Cannabisverbot der Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen, das die Bundesrepublik Deutschland (ebenso wie 166 weitere Staaten) ratifiziert hat, festhalten wollen. Nach Artikel 4 Buchstabe c des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Verwendung von Suchtstoffen, einschließlich Cannabis, auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Daneben verlangt Artikel 3 Abs. 2 des VN-Suchtstoffübereinkommens von 1988 von allen Vertragsparteien, "vorbehaltlich ihrer Verfassungsgrundsätze und der Grundzüge ihrer Rechtsordnung ... den Besitz, den Kauf oder den Anbau von Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen für den persönlichen Verbrauch ... als Straftat zu umschreiben". Deshalb ist auch in Deutschland der Verkehr mit Cannabis zu anderen als medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten und strafbar. Deutschland ist zur Umsetzung und Einhaltung der Internationalen Suchtstoffübereinkommen verpflichtet.

Der Anbau von Nutzhanf ist nach § 24 a Betäubungsmittelgesetz für Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen hingegen zulässig.

Unter Berücksichtigung meiner Ausführungen werden Sie sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich Ihnen auf Ihre zweite Frage nicht antworten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD