Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Peter K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
Rauchverbote dienen dem Schutz der Nichtraucher, nicht der Einschränkung von Rauchern, so betont die Politik immer wieder.
Demzufolge muss das Ziel des Gesundheitsschutzes doch eine insgesamt saubere Luft sein, nicht lediglich die Eliminierung einer einzelnen Schadstoffquelle. Dazu habe ich einen interessanten Artikel gefunden:
http://pressemitteilung.ws/node/137876
Unter der Annahme, dass es wahr und nachweisbar ist, dass Kneipen mit geeigneter Luftfilterung messbar bessere, grenzwertunterschreitende Luftreinheit erreichen - und zwar ALLE Schadstoffe betreffend, nicht nur Passivrauch - sollte in solchen Lokalen nicht das Rauchverbot aufgehoben werden?
Finden Sie nicht auch, dass Verbote grundsätzlich eine teure und schädliche Sache sind, da sie immer Menschen einschränken? Dass Verbote daher nur als letztes Mittel dort angewendet werden sollten, wo es gar nicht anders geht?
Bestehen Sie auf einem Rauchverbot auch da, wo im Gebäude durch geeignete Luftreinhaltetechnik trotz Raucherlaubnis messbar eine bessere Luftqualtiät erreicht wird als außerhalb des Gebäudes?
Wäre so eine Regelung nicht weitaus nützlicher für den Gesundheitsschutz als ein Ausgrenzen einer einzelnen Schadstoffquelle, bei gleichzeitiger Nichtberücksichtigung vieler anderer Schadstoffe, die auch mit Rauchverbot weiter in der Luft bleiben?
Verhindert das totale Rauchverbot, das Sie anstreben, nicht die Installation von Luftreinhaltetechnik und schadet daher am Ende der Gesundheit aller Gaststättenbesucher?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kanzow, Bonn
Sehr geehrter Herr Kanzow,
in Ihren an mich gerichteten Fragen haben Sie mehrfach Ihren Unmut über die Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie zum Ausdruck gebracht. Als Drogenbeauftragte des Bundes habe ich Ihnen meine Haltung zu diesem Thema wiederholt erläutert und möchte bezüglich Ihrer aktuellen Frage ergänzen, dass ich Ihre Schlussfolgerung, ein totales Rauchverbot in der Gastronomie würde "am Ende der Gesundheit aller Gaststättenbesucher schaden", nicht teile. Auch scheint mir Ihre nun geführte Argumentation, die eine flächendeckende Vorschrift zur Installation von Luftreinhaltetechnik in gastronomischen Betrieben präferiert vor dem Hintergrund, dass Sie zuvor "das Rauchverbot mit der *freiheitlich* demokratischen Grundordnung und dem Bild des ´mündigen Bürgers´ nicht für vereinbar" hielten, inhaltlich schwer nachvollziehbar. Da die Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie in der Kompetenz der einzelnen Bundesländer liegt, rege ich an, sich mit Ihren Überlegungen zur alternativen Installation von Luftreinhaltetechnik in gastronomischen Betrieben auch an ihre Landesregierung zu wenden. Ich selbst würde einen gesetzlichen Nichtraucherschutz durch ein ausnahmefreies Rauchverbot, wie er vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform möglich bewertet wurde, präferieren und eine solche Lösung im Vergleich zu Ihrem alternativen Vorschlag weder als "teure" noch als "schädliche Sache" betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing