Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Marcel H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
da wir, die Klasse 11b des Olympia-Morata-Gymnasiums in Schweinfurt, im Internet einen Artikel über Ihre Meinung zur Einschränkung der Alkoholwerbung im Fernsehen gelesen haben, würden wir Ihnen gerne genauere Fragen in Bezug auf dieses Thema stellen, weil wir am Schülerwettbewerb für politische Bildung teilnehmen und dementsprechend fachmännische Informationen bräuchten.
1. Wer beschließt Gesetze für die Einschränkung der Alkoholwerbung?
2. Welche Gesetze und Gebote bestehen zur Zeit? (Jugendschutzgesetz o. Ä.?)
- auf nationaler Ebene?
- auf europäischer Ebene?
3. Was sollte Ihrer Meinung nach in der Alkoholwerbung eingeschränkt bzw. verboten werden?
4. Wer ist unter den deutschen Europaabgeordneten dafür Spezialist?
Über eine schnelle Antwort und Ihre Anregungen würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
die Klasse 11b des Olympia-Morata-Gymnasiums in Schweinfurt
Sehr geehrter Herr Hirschelmann,
vielen Dank für Ihre interessierten Fragen zur Alkoholwerbung.
Der Werbeetat der Alkoholindustrie beträgt pro Jahr mehr als 500 Millionen Euro. Ziel der Werbung und des Sponsoring ist es, Alkoholkonsum als Normalität darzustellen und Alltagssituationen mit dem Genuss von alkoholischen Getränken in Verbindung zu bringen. Zum Beispiel werden Sportveranstaltungen und Sportübertragungen im Fernsehen von Alkoholproduzenten gesponsert. Dadurch werden Alkoholwerbungen in Stadien und im Fernsehen vor oder nach Sportsendungen ermöglicht.
Gesetze zur Einschränkung der Alkoholwerbung werden in der Regel von den Ländern beschlossen. Es gibt aber auch Gesetze wie das Jugendschutzgesetz, das in den Kompetenzbereich des Bundes fällt.
Gesetze, die sich auf die Einschränkung der Alkoholwerbung im Fernsehen beziehen, sind das Jugendschutzgesetz sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Ein Teil der im Deutschen Fernsehen ausgestrahlten Alkoholwerbung spricht, entgegen § 6 Absatz 5 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), bevorzugt Jugendliche an. Diese Beiträge üben bei bestimmten Jugendlichen in nicht unerheblichem Maße Einfluss auf die Identitäts- und Meinungsbildung aus.
Im Juni 1997 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat eine neue Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen", um die Rechtssicherheit zu verbessern und die Bestimmungen der Richtlinie 89/552/EWG ( http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!DocNumber&lg=de&type_doc=Directive&an_doc=1989&nu_doc=552 ) zu modernisieren. Die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" (Fernsehrichtlinie) ist der Eckpfeiler der Politik der Europäischen Gemeinschaft im audiovisuellen Bereich. Sie soll wichtige öffentliche Interessen wie die kulturelle Vielfalt, den Jugendschutz (Maßnahmen gegen Programme, die Gewalt oder Pornografie zeigen) und das Recht auf Gegendarstellung wahren. Zudem enthält sie detaillierte Vorschriften für Inhalt und Sendezeit von Fernsehwerbung. Unter dem Link http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l24101.htm können Sie sich dazu weitere Informationen einholen.
Internationale Untersuchungen konnten nachweisen, dass Werbebeschränkungen einen erwünschten Einfluss auf den Konsum haben und geeignet sind, das Rauschtrinken und die Zahl der Unfalltoten in Folge von Alkoholeinfluss spürbar zu senken. Alkoholbeschränkungen sollten sich auf bestimmte Arten von Werbung, auf festgelegte Orte und auf bestimmte Zeiten (keine Werbung für Alkohol in Fernsehen und Kino vor 20:00 Uhr) beziehen. Werbebeschränkungen sollten Hand in Hand gehen mit Bildungs-und Aufklärungskampagnen, um nachhaltige Einstellungs- und Verhaltensänderungen in der Bevölkerung zu bewirken.
Ein vollständiges Werbeverbot ist allerdings nicht geplant, statt dessen wird über eine Reform der freiwilligen Selbstkontrolle und einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen diskutiert.
Um zu erfahren, wer unter den Europaabgeordneten ein Experte auf diesem Gebiet ist, würde ich Ihnen empfehlen, direkt die Fraktionen im EU-Parlament anzuschreiben.
Für Ihren Schülerwettbewerb wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing