Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler bezüglich Gesundheit

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Darja L. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Darja L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

ich bin Schüler und mache ein Projekt über Werbung mit Alkohol!
Und ich habe einige Fragen an sie:
1. Was gibt es für Gebote die bei Werbung für Alkohol gelten?
2. Wer legt diese Regeln fest? ( und wie)

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Darja Lassan

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Sehr geehrter Herr Lassan,

vielen Dank für Ihre interessierten Fragen zur Alkoholwerbung.

Gesetze zur Einschränkung der Alkoholwerbung werden in der Regel von den Ländern beschlossen. Es gibt aber auch Gesetze wie das Jugendschutzgesetz, das in den Kompetenzbereich des Bundes fällt. Gesetze, die sich auf die Einschränkung der Alkoholwerbung im Fernsehen beziehen, sind das Jugendschutzgesetz sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Im Juni 1997 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat eine neue Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen", um die Rechtssicherheit zu verbessern und die Bestimmungen der Richtlinie 89/552/EWG http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!DocNumber&lg=de&type_doc=Directive&an_doc=1989&nu_doc=552 zu modernisieren. Die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" (Fernsehrichtlinie) ist der Eckpfeiler der Politik der Europäischen Gemeinschaft im audiovisuellen Bereich. Sie soll wichtige öffentliche Interessen wie die kulturelle Vielfalt, den Jugendschutz (Maßnahmen gegen Programme, die Gewalt oder Pornografie zeigen) und das Recht auf Gegendarstellung wahren. Zudem enthält sie detaillierte Vorschriften für Inhalt und Sendezeit von Fernsehwerbung. Unter dem Link http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l24101.htm können Sie sich dazu weitere Informationen einholen. Inzwischen ist diese Richtlinie durch eine neue Richtlinie ersetzt, die zur Zeit in deutsches Recht überführt wird.

Internationale Untersuchungen konnten nachweisen, dass Werbeverbote bzw. -beschränkungen einen erwünschten Einfluss auf den Konsum haben und geeignet sind, das Rauschtrinken und die Zahl der Unfalltoten in Folge von Alkoholeinfluss spürbar zu senken.

Zu dem Thema habe ich Ende September zu der Fachtagung "Alkoholwerbung - Wirkung und (Selbst-)Kontrolle" deutsche und internationale Experten aus den USA, Neuseeland, Frankreich und Großbritannien eingeladen, um über Wirkung und effizientere Kontrolle von Alkoholwerbung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu diskutieren. Hier finden Sie nähere Informationen zur Fachtagung: http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_1191726/sid_248564FFA0A27AC9D845D324110E2F99/nsc_true/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/A/Glossar-Alkohol/Alkoholwerbung.html?__nnn=true . Die auf der Tagung präsentierten wissenschaftlichen Erkenntnisse bestätigen: Werbung verführt bereits Kinder und Jugendliche zum frühzeitigen Alkoholkonsum. Auch wenn Familien und Schulen durch Erziehung und Prävention einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung des Alkoholmissbrauchs leisten können, darf man die Wirkung und den Einfluss von Alkoholwerbung nicht unterschätzen. Besonders wichtig ist dabei der Einfluss der Fernsehwerbung. Nach wie vor schauen besonders Kinder und Jugendliche das Nachmittags- und Vorabendprogramm im Fernsehen.

Alkoholbeschränkungen sollten sich auf bestimmte Arten von Werbung, auf festgelegte Orte und auf bestimmte Zeiten (keine Werbung für Alkohol in Fernsehen und Kino vor 20:00 Uhr) beziehen. Werbebeschränkungen sollten Hand in Hand gehen mit Bildungs-und Aufklärungskampagnen, um nachhaltige Einstellungs- und Verhaltensänderungen in der Bevölkerung zu bewirken.

Der Drogen- und Suchtrat hat mir empfohlen, Alkoholwerbung auf die Zeit nach 20.00 Uhr zu beschränken. Diese Empfehlung wurde durch die Vorträge auf der Tagung bestätigt, sie entsprechen dem Stand der Werbewirkungsforschung. Der vollständige Text der Empfehlungen ist auf der Website www.drogenbeauftragte.de <:outbind:> abrufbar. Ob und in welchem Umfang einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, ist Gegenstand eines Abstimmungsprozesses, dessen Anfang des nächsten Jahres zu erwarten ist.

Ein vollständiges Werbeverbot ist allerdings nicht geplant, statt dessen wird über eine Reform der freiwilligen Selbstkontrolle und einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen diskutiert.

Für Ihr Projekt wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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