Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Finn H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
ich habe einige Fragen bzgl. des nahenden Verbotes des Produkts Spice. Zunächst einmal begrüße ich das Engagement vor allem junge Konsumenten vor nicht erforschten Substanzen zu schützen. Damit dies auch wirklich geschieht müssen meiner Meinung nach jedoch viele Schritte im Voraus geplant werden.
Zunächst soll ja per Eilverordnung das Produkt Spice aus dem Handel genommen werden. Betrifft dies auch ähnliche Produkte, die unter anderem Namen vertrieben werden? Denn hier gibt es noch eine ganze Palette an Rächermischungen, die sogar zum Teil noch stärker wirken. Oder soll das Verbot des Produkts Spice vor allem medienwirksam sein, da der Name scheinbar als pars pro toto für alle Räuchermischungen steht? Sollte dies so sein, dann wird wohl niemand wirklich geschützt, sondern das Verbot ist gute publicity für ihr Ministerium.
Wie will man unabhängig davon mit neuen Markennamen umgehen?
Die Eilverordnung muss dann nach spätestens einem Jahr in einem Verbot EINER Substanz einhergehen. An welche Substanz denken Sie dabei? In Spice wurde bisher das synthetische Cannabinoid JWH-018 nachgewiesen. Es ist nicht geklärt ob noch weitere Cannabinoide in Spice vorhanden sind. Es gibt jedoch zweifelsfrei noch etliche weitere Cannabinoide, die geeignet wären. Ich beziehe mich hierbei auf eine Anfrage an Prof. John W. Huffman, den Entwickler von JWH-018. Die Antwort, sowie die deutsche Übersetzung findet sich auf folgendem Link:
http://www.pierre-markuse.de/2008/12/16/spice-jwh-018-email-von-prof-john-w-huffman/
Wie will man dieser drohenden Flut von weiteren Cannabinoiden entgegenwirken? Das mindestens ein weiteres Cannabinoid in einer anderen Mischung gefunden wurde ist jetzt schon Realität. Nachzulesen in einem Artikel der FAZ:
Mit freundlichem Gruß
Finn
Sehr geehrter Herr Harring,
wie Sie möglicherweise bereits meinen Antworten in diesem Forum entnommen haben, wurde nicht das Produkt "Spice" sondern die synthetischen Cannabinoide "CP- 47.497" und "JWH-018" durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt. Damit ist seit dem 22.Januar 2009 jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz von Kräutermischungen, die diese Bestandteile enthalten, nach den BtMG untersagt. Da die Kräutermischung "Spice" und vergleichbare Produkte wie beispielsweise "Smoke" und "Sence" einen dieser Wirkstoffe enthalten, sind diese automatisch seit dem 22. Januar 2009 verboten. Die Regelung gilt zunächst für ein Jahr, sie wird innerhalb dieses Jahres durch ein dauerhafte Regelung abgelöst werden.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat zudem auf Antrag einer Landesbehörde zwei Spice-Mischungen („SMOKE Aromatherapy Incense“ und „Genie Enjoy Genie Blend“) als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Damit ist das Inverkehrbringen dieser Produkte auch nach dem Arzneimittelgesetz verboten.
Was die künftige Entwicklung hinsichtlich der Kräutermischungen angeht, werde ich die Entwicklung auf diesem Gebiet zusammen mit den zuständigen Behörden aufmerksam verfolgen, um hier weiter für Klarheit zu sorgen. Nach den mir vorliegenden Informationen wurde Spice im Internet und in den Headshops inzwischen weitgehend aus dem Handel genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing