Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler bezüglich Gesundheit

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Ralf M. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Ralf M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Frau Bätzing

Ich stimme Ihnen voll und ganz darin zu, dass der Handel mit gesundheitsgefährdenden Substanzen mit allen Mitteln verhindert werden muss. Genau aus diesem Grund sollten wir auch dem Handel mit Alkohol nicht zuschauen, sondern rasch reagieren, da feststeht, dass Alkohol keine harmlose Substanz ist, sondern unter anderem das Herz-, Kreislauf- und Nervensystem negativ beeinflussen kann. Es gibt außerdem Hinweise auf eine möglicherweise krebserregende Wirkung dieser Stoffgruppe. Bei Langzeitkonsum schädigt er die inneren Organe und das Immunsystem; es besteht außerdem die Gefahr der Herausbildung einer Abhängigkeit. Bei vulnerablen Personen erhöht Alkohol zusätzlich das Risiko für soziale und psychische Folgeschäden. Sie sollten daher den Handel, den Erwerb und den Besitz von Alkohol noch im Januar 2009 durch eine Unterstellung unter das Betäubungsmittelgesetz unterbinden. Das Alkoholverbot würde zusammen mit Prävention, Beratung, Behandlung und Schadensreduzierung dazu beigetragen, dass der Alkoholgebrauch in Deutschland rückläufig sein wird. Der legale Status von Alkohol verstärkt den Gebrauch und ist angesichts seiner erwiesenen Risiken nicht länger zu verantworten.

Mit dem Verbot von Spice haben Sie bewiesen das der Gesetzgeber Ihnen durchaus Werkzeuge (BtmG) an die Hand gegeben hat um schädliche Substanzen sehr schnell aus dem Verkehr ziehen zu können. Ich möchte Sie hiermit fragen wann diese bei der Droge Alkohol angewendet werden?

Sollten Ihnen hierfür noch Unterlagen wie Forschungsberichte etc. fehlen bin ich gerne bereit Ihnen diese zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
R. Maly

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Sehr geehrter Herr Maly,

selbst wenn ein Alkoholverbot gesundheitspolitisch sinnvoll wäre, macht eine ausgezeichnete logische Argumentation wie die Ihre aus einer seit langem konsumierten und weit verbreiteten legalen psychoaktiven Substanz wie Alkohol allein so schnell noch keine illegale Droge. Hier wären, selbst wenn eine Prohibition sinnvoll wäre und sich die politischen Mehrheiten dafür finden ließen, ganz andere und viel stärkere Widerstände zu überwinden als bei Spice, das wahrscheinlich nur von einer geringen Zahl von Konsumenten über einen kurzen Zeitraum gebraucht wurde.

Wie die historischen Erfahrungen mit der Alkoholprohibition in den USA und in Finnland zeigen, ist ein totales Alkoholverbot für das drogenpolitische Ziel der Reduzierung von gesundheitlichen und sozialen Schäden durch den Konsum nicht zielführend: Der Konsum verlagerte sich ins Private, die Schwarzbrennerei und somit eine schlechtere Produktqualität nahmen zu, und die Entstehung von (organisierter) Kriminalität wurde begünstigt. In der Alkoholpolitik verfolgt die Bundesregierung keine Verbotspolitik, sondern das Ziel eines verantwortungsvollen Konsums qualitativ einwandfreier alkoholhaltiger Getränke.

Ich darf vorsorglich wiederholen, dass ich den gerne angestellten Vergleich von Alkohol und Cannabis mit dem Ziel der Verharmlosung der Risiken eines langjährigen Cannabisgebrauchs für bedenklich halte. Die Bundesregierung hält Cannabis nicht für eine harmlose Droge und sieht daher auch keine Veranlassung, ein Freigabesignal für eine weitere berauschende Substanz zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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