Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler bezüglich Gesundheit

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Patrick K. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Patrick K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

mit großem Schrecken habe ich gestern von Seiten der Grünen erfahren, dass die SPD-Mitglieder im Gesundheitsausschuss, inclusive der Erstunterzeichnerin und ebenso der Drogenbeauftragten, sich bei ihrem EIGENEN Antrag, zur Verankerung eines wirksamen Schutzes vor Passivrauch an allen Arbeitsplätzen enthalten haben!

Können Sie mir für diesen Skandal in meinen Augen bitte eine plausible Erklärung liefern?
Kann man sich noch auf etwas verlassen in der Politik oder gelten nur Fraktionszwang und Terror der Lobbyisten?

Wie lange müssen Nichtraucher und Arbeiter noch warten, bis endlich etwas wirksames geschieht? Wie lange muss dem bröckelnden Nichtraucherschutz noch zugesehen werden?

Die Frage nach der Zuständigkeit des Bundes über das Arbeitsrecht wurde vom Verfassungsgericht bewusst offen gelassen!

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Kast

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kast,

es tut mir sehr leid, dass ich heute erst dazu komme, Ihnen zu antworten.

Ihre Frage bezieht sich auf die Gründe für mein Abstimmungsverhalten hinsichtlich des SPD-Antrages zum Schutz vor Passivrauchen an allen Arbeitsplätzen. Sie haben meinen Kollegen Herrn Lothar Binding, Mitglied des Deutschen Bundestages, bereits zum Abstimmungsverhalten der SPD-Mitglieder im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages befragt und er hat ausführlich dazu Stellung genommen. Gern erläutere ich Ihnen die Position:
Zum Zeitpunkt der Abstimmung hatten wir bis zur Bundestagswahl nur noch wenige Sitzungswochen. Alle Gesetzesvorhaben, die bis zum Ende einer Legislaturperiode nicht zum Abschluss gebracht werden können, unterliegen der "Diskontinuität" und müssen nach der Wahl neu aufgelegt werden. Es wäre also vor der Bundestagswahl nicht mehr möglich gewesen, einen entsprechenden Gesetzesantrag noch auf den Weg zu bringen. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis zum 31. Dezember 2009 gesetzt, bis zu der die für den Bereich der Gastronomie zuständigen Bundesländer ihre einzelnen Gesetze zum Schutz vor dem Passivrauchen überarbeiten können. Zunächst sind die Ländergesetze abzuwarten.

Wir werden dieses wichtige Thema dann im kommenden Jahr erneut aufgreifen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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