Frage an Sabine Wils bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Sabine Wils
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Frage von Sandra W. •

Frage an Sabine Wils von Sandra W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Wils,
leider habe ich auf Ihrer Homepage nichts über Ihre Haltung zu ACTA finden können.
Ich möchte Sie daher bitten, diese zu erläutern.

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DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Wiegard,

ich danke Ihnen für Ihre Frage und Ihr Interesse zu diesem wichtigen Thema.
Das ACTA-Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie ist ein Beispiel für intransparente Gesetzgebung sowie für eine Politik, die an den Interessen der Menschen vorbei geht.

Es enthält zentrale Passagen, die den Schutz der Patente großer Unternehmen über die Datenschutzinteressen des einzelnen Menschen stellen und die darüber hinaus auch die Forschungs- und Entwicklungsmöglichkeiten kleinerer Unternehmen gefährden würden.

Ohne die Zustimmung des Europäischen Parlaments würde der Beitritt der EU zu dem umstrittenen Abkommen scheitern. Federführend dabei ist der Ausschuss für internationalen Handel (INTA), der den Standpunkt des EU-Parlaments erstellen und dem Plenum zur Abstimmung vorlegen wird. Weitere Fachausschüsse sind mitberatend beteiligt.

Seit 2007 verhandelt die Europäische Kommission hinter verschlossenen Türen mit ihren wichtigsten Handelspartnern über das ACTA-Abkommen. Bevor sich die Unterhändler im Dezember 2010 auf einen unterschriftsreifen Text geeinigt hatten, wurde selbst Parlamentariern der Einblick verwehrt. Mittlerweile hat auch die EU-Kommission auf die massive Kritik am Acta-Abkommen reagiert und lässt den Text vom Europäischen Gerichtshof überprüfen.

Ursprünglich ging es bei dem ACTA-Abkommen um den Schutz von Ingenieurleistungen und Patenten, aber nun greift dieses tief in den Bereich der Bürgerrechte, in die Demokratie der Kommunikation, in dezentrale Innovationspotentiale und Kulturschaffung und in den Schutz personenbezogener Daten ein.

Die Gefahr von ACTA ist, dass im Namen des Kampfes gegen Produktfälschung das Recht auf Informationsfreiheit im Internet merklich beschnitten werden könnte und, dass Strafverschärfungen drohen.

Aus bürgerrechtlicher Sicht besonders problematisch ist die Verpflichtung der ACTA-Unterzeichner, mit einstweiligen Verfügungen präventiv gegen Verletzungen des Urheberrechts vorzugehen. Mögliche Folgen: Netzsperren, die Filterung des Datenverkehrs sowie die Haftung von Internetprovidern für den Datenverkehr.

Das ACTA-Abkommen verstößt gegen verbindliche Grundrechte. DIE LINKE. im Europaparlament und die Linksfraktion GUE/NGL wehren sich deshalb auch weiter vehement gegen eine Ratifizierung im Europaparlament.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Wils