Ist eine weitere Verschärfung des Waffenrechts wie von Frau Faeser geplant aus Sicht der FDP erforderlich?

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Sandra Bubendorfer-Licht
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Frage von Oliver S. •

Ist eine weitere Verschärfung des Waffenrechts wie von Frau Faeser geplant aus Sicht der FDP erforderlich?

Sehr geehrter Frau Bubendorfer-Licht,

Frau Faeser plant AR15 ähnliche Sportgewehre zu verbieten. Teilen Sie die Einschätzung von Frau Faeser, dass trotz einem nicht nachweisbarem statischen Zusammenhang in Verbindung mit Gewaltverbrechen ein Verbot erforderlich ist? Als Sportschütze teile ich die Einschätzung, dass Waffen nichts in Händen von psychisch auffälligen Personen oder Extremisten jeglicher Art zu suchen haben. Ein noch weitergehende Einschränkung der Waffen bei zuverlässigen und berechtigten Personen kann ich jedoch nicht nachvollziehen. Das entbehrt jeglicher Grundlage.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und Sichtweise. 

Ich möchte Ihnen zunächst einmal sagen, dass ich Ihnen hier nur zustimmen kann.

In der Debatte über das deutsche Waffenrecht muss dringend sachlicher argumentiert werden. Daher sehe ich den Vorstoß der Innenministerin Faeser, das Waffenrecht zu verschärfen, auch kritisch. Ständige Rufe nach schärferen Gesetzen helfen nun einmal nicht weiter. Das geltende Recht lässt eine Entwaffnung von Reichsbürgern und Verfassungsfeinden längst zu.

Wir Freien Demokraten sind der Auffassung, dass es nichts bringt, andauernd neue Verbotsdebatten anzustoßen. Sinnvoller wäre es, die zahlreichen Waffenbehörden in den Kommunen besser auszustatten und die Mitarbeiter besser auszubilden. Auch ist das Waffenrecht in den letzten Jahren bereits mehrfach verschärft worden.

Vor weiteren Änderungen des Waffenrechts sollten daher immer eine ausführliche Evaluation stehen. Dazu gehört auch eine offene Diskussion über die Problematik illegaler Schusswaffen. Hier gibt es ein praktisches Erfassungsproblem, weshalb auch die Entscheidungsgrundlage nur mäßig gut auf Statistiken gestützt werden kann.

Aktuell hat weder die polizeiliche Kriminalstatistik, noch das Bundeslagebild Schusswaffenkriminalität eine differenzierende Datenerfassung nach legalen und illegalen Waffen. Künftig sollten beide Statistiken genau dies explizit ausweisen, ob eine Straftat mit einer illegalen oder einer legalen Waffe begangen wurde. So hätte man eine wichtige Informationsgrundlage, um hier eine bessere Erfassung von Schusswaffen, die bei Straftaten eingesetzt werden, zu gewährleisten.

Dies Maßnahmen haben einen echten Nutzen, der eine effizientere Bekämpfung des illegalen Waffenhandels fördert. Eine Gesetzesänderung, die legalen Waffenbesitzern, wie Sie es sind, Sportschützen oder Jägern das Leben grundlos schwerer macht, ist nicht im Interesse unserer Fraktion.

Dies werden wir in den anstehenden Gesprächen mit unseren Koalitionspartnern klarstellen.

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