Warum kann ein Bürger sich nicht effektiv gegen Gewalt von Seitens der Polizei wehren, wieso gibt es keine "Unabhängige" Aufsichtsbehörde die das dann auch wirklich ahnden würde?

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Sandra Bubendorfer-Licht
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Frage von Jochen T. •

Warum kann ein Bürger sich nicht effektiv gegen Gewalt von Seitens der Polizei wehren, wieso gibt es keine "Unabhängige" Aufsichtsbehörde die das dann auch wirklich ahnden würde?

Ich habe leider mehrfach erlebt wie selbst extreme Polizeigewalt nicht rechtlich verfolgt wird, so bei Klimademos und auch bei normalen Kontrollen, das schürt Hass der Bürger. Wo doch die Polizei die Bürger schützen soll. Das klingt jetzt hart, aber warum gibt es nur in der Theorie Mittel sowas zu ahnden? Warum ist die Polizei sowas wie eine Outlaw Organisation, gibt es zu wenig Polizisten und die werden deswegen immer geschützt?
Man muss reel Angst vor denen haben, ist sowas gewollt? Warum gibt es keine effektive Strafe für Polizisten welche die Dienstvorschriften verletzen?
Das Problem wird schon länger verschwiegen, darum frage ich nun öffentlich. Beachten sie auch Kommentare der Videos! DAB und Anzeige läuft meistens leer.
https://www.youtube.com/results?search_query=polizeigewalt+rise+up+brandenburger+Tor
https://www.youtube.com/watch?v=BkE0NHAvnDU
https://www.youtube.com/shorts/9uVIM3ufB14
https://www.youtube.com/watch?v=jk9XNaeT2VY
https://www.youtube.com/watch?v=xn2NJ1eN6sg

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr T.,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

In diesem Zusammenhang möchte ich zunächst betonen, dass der überwältigende Teil der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ihre hoheitliche Aufgabe stets gewissenhaft und im Einklang mit den entsprechenden dienstrechtlichen Auflagen und Bestimmungen wahrnehmen. Allerdings gibt es durchaus auch Fälle, in denen einzelne Beamte diese hoheitlichen Befugnisse ausnutzen oder missbrauchen.

Diese Vorgehen müssen konsequent geahndet werden. Ein solches Verhalten gefährdet Bürgerinnen und Bürger, zerstört Vertrauen und schadet dem Ansehen der Polizei als Exekutivbehörde im Ganzen.

Sofern Sie persönlich Erfahrungen mit illegaler Polizeigewalt machen sollten, dann möchte ich Ihnen nahelegen, diese unbedingt zur Anzeige bringen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen. Nur so kann der Vorgang überprüft werden. Hier haben wir jedoch oftmals ein großes Problem, da viele Betroffene das Gefühl haben, solche Meldungen gingen unter. Jedoch muss sowohl in der Strafverfolgung, sowie im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde, der Sache von Amts wegen nachgegangen werden.

Dass es hier durchaus Strukturen gibt, die eine erfolgreiche Verurteilung nicht gerade einfach gestalten, ist ein Punkt, an dem angesetzt werden muss. In der Theorie ist alles klar geregelt, aber in der Praxis bestehen Hindernisse wie Kollegen, die nicht gegen Ihre Kollegen aussagen wollen und Staatsanwälte, die aufseiten der Polizei, obwohl sie Neutralitätsanforderungen unterliegen, weniger intensive Strafverfolgungsarbeit betreiben.

Daher ist es richtig und wichtig, in diesem Zusammenhang unabhängige Stellen zu schaffen, die Polizei und Staatsanwaltschaft hier in einem geregelten Rahmen beobachten und diese auffordern können, fehlerhafte Strukturen zu ändern. Viele Bundesländer haben daher einen Polizeibeauftragten ins Leben gerufen, dessen Aufgabe es ist, schädliche Strukturen in der Polizei aufzudecken und zu beheben. Dieser ist natürlich auch unabhängig von der sonstigen Polizeiarbeit. Außerdem sind diese Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Situationen, in denen ein Verdacht auf einen Verstoß gegen Dienstvorschriften vorliegt.

Auch wir in der Ampelkoalition planen einen solchen Beauftragten auf Bundesebene. Hier hat die Ampelregierung auch schon ein Eckpunktepapier vorgestellt, in welchem skizziert wird, dass das Aufgabenspektrum des Polizeibeauftragten sein wird, strukturelle Probleme bei den Polizeien des Bundes zu untersuchen und aufzuklären.

Auch Aufklärungs- und Sensibilisierungsprojekte innerhalb der Polizei sind hier wichtig. Jeder Polizeibeamte und jede Polizeibeamtin müssen sich sicher sein, dass innen intern keine Nachteile drohen, wenn sie wahrheitsgemäß gegen einen Kollegen oder eine Kollegin aussagen.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Frage und hoffe, ich konnte Ihnen meine Perspektive bei diesem Thema näherbringen.

Mit freundlichen Grüßen 

Sandra Bubendorfer-Licht

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