Warum werden bei der geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes einige der schlimmsten Tierquälereien nicht künftig verhindert?

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Sandra Bubendorfer-Licht
FDP
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Frage von Anja S. •

Warum werden bei der geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes einige der schlimmsten Tierquälereien nicht künftig verhindert?

Sehr geehrte Frau Bubendorfer-Licht,

im Herbst 2024 wird das neue Tierschutzgesetz verabschiedet.

Warum wird kein Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU ausgesprochen?

Warum werden die Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen, nicht verboten?

Warum wird kein Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die Saisonale u. die

von Greifvögeln veranlasst?

Warum wird die Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger u. Reptilien als „Haustiere“ nicht verboten?

Warum werden nicht alle Wildtierarten im Zirkus verboten - u. dies ohne Einzelfall-Schlupfloch?

Warum ist kein Verbot des Verkaufs von Welpen u. anderer Tiere über Online-Plattformen vorgesehen? Die Tierheime sind voll!

Warum ist kein Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft u. im Heimtierbereich im Entwurf?

Was werden Sie unternehmen, damit wenigstens einige der schlimmsten Tierquälereien endlich abgeschafft werden?

Freundlichen Grüße

Anja S.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Fau S., 

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Zunächst möchte ich einmal anmerken, dass wir durchaus selbstbewusst sagen können, dass Deutschland zu den weltweit führenden Nationen im Tierschutz gehört. Aber natürlich muss man auch hier noch Dinge besser machen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz entwickelt, auf den es sehr viele Rückmeldungen von verschiedenen Verbänden gab und viele Änderungsanträge vom Bundesrat folgten. Das macht ganz klar, dass der Entwurf des BMEL noch erheblichen Überarbeitungsbedarf hat.

Das Gesetz steht nun am Beginn der parlamentarischen Beratung und wir werden sorgfältig prüfen, inwiefern die vorliegenden Anmerkungen und Vorschläge auch von Ihnen Berücksichtigung finden können. Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu verabschieden, das den Tierschutz in Deutschland verbessert, ohne die wirtschaftliche Grundlage der Tierhalter unverhältnismäßig zu gefährden. 

Hierbei ist es wichtig zu betonen, dass niedrige Tierschutzstandards nicht zu einem Wettbewerbsvorteil führen. Viele Verbraucher sind ja  im Laufe der vergangenen Jahre deutlich sensibler dafür geworden unter welchen Bedingungen das tierische Produkt, dasss sie gern konsumieren wollen, erzeugt wurde. Wir Freien Demokraten setzen uns daher für europaweite Mindeststandards ein, die sicherstellen, dass der Schutz der Tiere überall auf einem hohen Niveau bleibt, ohne kleinere und mittlere Betriebe zu überfordern.

Ein Gesetz, das Tierhalter frustriert und sie möglicherweise dazu zwingt, aus der Produktion auszusteigen oder die Tierhaltung in größere Betriebe oder ins Ausland zu verlagern, würde letztlich das Gegenteil dessen bewirken, was wir erreichen wollen. Dann müsste für den Bedarf nach tierischen Produkten, den wir in der deutschen Lebensmittelversorgung nun einmal haben, im Ergebnis noch viel verstärkter importiert werden aus Ländern, die Tierschutz nicht so ernst nehmen wie wir.

Wir Freien Demokraten werden auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine entschiedene Stimme für einen ausgewogenen Tierschutz sein. Dabei setzen wir uns dafür ein, dass Tierschutz und wirtschaftliche Praxis Hand in Hand gehen, damit am Ende ein Gesetz entsteht, das sowohl den Schutz der Tiere verbessert als auch für die Betriebe praktikabel ist.

Haben Sie herzlichen Dank auch für Ihre Anmerkungen, die wir gern in die Beratungen einfließen lassen werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Sandra Bubendorfer-Licht

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