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Werden Sie sich auch gegen Stimmen innerhalb Ihrer Partei für Organisationen einsetzen, die sich gegen digitale Gewalt einsetzen?

Sandra Carstensen
CDU
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Frage von Sebastian D. •

Werden Sie sich auch gegen Stimmen innerhalb Ihrer Partei für Organisationen einsetzen, die sich gegen digitale Gewalt einsetzen?

Sehr geehrte Frau Carstens,

, Sie unterstützen einen Aufruf für Maßnahmen gegen digitale Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt. Dieser Aufruf ist entstanden, nachdem Collien Fernandes den von ihr erlebten digitalen Missbrauch öffentlich gemacht hat.

Organisationen wie HateAid unterstützen Betroffene dieser digitalen Gewalt und treten hier mit Expertise auf. Gleichzeitig bezeichnet Ihr Parteikollege Christoph Ploß diese Organisation als "linksaktivistisch" und versieht Ankündigungen, diesen die Fördermittel zu streichen, mit Lächelsmileys: https://x.com/christophploss/status/2035028364164002133

Ich möchte daher von Ihnen wissen, ob Sie auch innerhalb Ihrer Partei und Fraktion bereit sind, sich für den Schutz von Betroffenen digitaler sexualisierter einzusetzen - etwa, indem Sie Stimmen wie Herrn Ploß entgegentreten, der anscheinend Gewaltschutz für "linksaktivistisch" hält. Diese Stimmen werfen nämlich leider ein sehr schlechtes Licht auf Ihre Partei.

Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr D.,

der Handlungsbedarf im Bereich digitaler und sexualisierter Gewalt ist groß. Gerade Deepfakes und andere Formen digitaler Übergriffe stellen den Rechtsstaat vor neue Herausforderungen, insbesondere, weil sie häufig gezielt Frauen betreffen und tief in Persönlichkeitsrechte eingreifen.

Für uns ist klar: Hier braucht es klare Regeln, wirksamen Schutz und eine konsequente Strafverfolgung.

Die Union weist seit langem auf bestehende Strafbarkeitslücken hin und setzt sich dafür ein, diese zu schließen. Zuletzt haben wir auf dem CDU-Parteitag im Februar 2026 konkrete Vorschläge beschlossen, um Deepfakes strafbar zu machen, Persönlichkeitsrechte besser zu schützen und Betroffenen wirksame Instrumente, etwa Löschungs- und Gegendarstellungsansprüche, an die Hand zu geben.

Parallel wird aktuell im Bundestag der Gewaltschutz weiter gestärkt. Im Rahmen der geplanten Änderungen des Gewaltschutzgesetzes sollen unter anderem:

• Verstöße gegen Schutzanordnungen härter bestraft werden,

• elektronische Fußfesseln zum besseren Schutz von Betroffenen ermöglicht werden,

• sowie zusätzliche Maßnahmen zur Prävention und Täterarbeit eingeführt werden.

Zudem sind weitere Schritte vorgesehen, um Strafbarkeitslücken im digitalen Raum, etwa bei bildbasierter Gewalt und Deepfakes, zu schließen und Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen.

Die aktuellen Gesetzgebungsvorhaben werden derzeit im Bundestag und in den zuständigen Ausschüssen beraten. Dabei bringen wir uns aktiv ein, besonders mit Blick auf die Stärkung des Gewaltschutzes, die Schließung von Strafbarkeitslücken im digitalen Raum und die Verbesserung des Opferschutzes. Ziel ist es, die bestehenden Vorhaben zügig voranzubringen und dort, wo notwendig, weiter nachzuschärfen.

 

Herzliche Grüße

Sandra Carstensen

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