Antwort 10.09.2025 von Saskia Ludwig CDU
Vielen Dank für Ihre Frage.
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Im Gegensatz zu einer Professur ist für ein Bundestagsmandat kein Doktortitel erforderlich. Ich bin nicht wegen eines Titels, sondern wegen meiner politischen Haltung gewählt worden.
Vielen Dank für Ihre Frage.
Ausschlüsse ganzer Parteien per Prinzip schwächen das Vertrauen in demokratische Prozesse. Entscheidend sind Inhalte und Verfassungstreue, nicht parteipolitische Dogmen.
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Ich stehe uneingeschränkt zur Verfassung. Der Verfassungsschutz ist ein wichtiges Instrument, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen – solange er unabhängig und rechtsstaatlich handelt.