Antwort 19.10.2025 von Sebastian Everding Tierschutzpartei
Auch Nicht-Ausschuss-Mitglieder können in Ausnahmefällen an Abstimmungen teilnehmen, aber nur als Vertretung z.B. bei Krankheiten.
Auch Nicht-Ausschuss-Mitglieder können in Ausnahmefällen an Abstimmungen teilnehmen, aber nur als Vertretung z.B. bei Krankheiten.
Wir müssen viel mehr Anstrengungen in den Kampf gegen die Alkoholsucht stecken! Kinder und Jugendliche müssen viel mehr über die Gefahren aufgeklärt werden.
Eine ausgewogenere Beteiligung der Geschlechter im Europäischen Parlament muss sichergestellt werden.
Für uns sprechen die Erfahrungen in der Kommunalpolitik, das breite Programm, die europäische Vernetzung und das Vegan für uns selbstverständlich ist.
Krieg ist keine Lösung – nicht in Gaza und nirgendwo sonst auf der Welt! Die Kampfhandlungen müssen sofort enden!