Können Sie sich bitte für Abschaffung der Kürzung der Gehälter für PsychotherapeutInnen einsetzen?
Sehr geehrter Herr Roloff,
mit großer Sorge habe ich die geplante Kürzung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen zur Kenntnis genommen.
Der Weg in den psychotherapeutischen Beruf ist lang und kostenintensiv. Viele beginnen erst spät, regulär Einkommen zu erzielen und in die Rentenversicherung einzuzahlen. Gleichzeitig sind viele Therapeutinnen Frauen und müssen den Beruf mit Sorgearbeit vereinbaren. Die neue Absenkung der Vergütung verschärft diese strukturellen Nachteile.
Zudem drohen negative Folgen für gesetzlich versicherte PatientInnen. Schon heute sind Therapieplätze knapp und Wartezeiten lang. Eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für ambulante Psychotherapie kann die Versorgung weiter gefährden, da viele Therapeuten finanziell bedingt auf die Versorgung Privatversicherter ausweichen werden müssen.
Ich bitte Sie daher, sich politisch für bessere Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Anna G. R.
Sehr geehrte Frau G. R.,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich dieses Thema sehr ernst nehmen und Ihren Unmut gut nachvollziehen können. Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist.
Entscheidungen zu Vergütungsfragen werden in Deutschland durch die Selbstverwaltung getroffen: GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verhandeln diese Fragen im Bewertungsausschuss eigenständig. Der Gesetzgeber gibt den Rahmen vor, greift aber nicht in konkrete Honorarverhandlungen ein. Da im vorliegenden Fall keine Einigung erzielt werden konnte, kam es zum Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses. Sowohl GKV-SV als auch KBV haben hierzu öffentlich Stellung genommen; die KBV hat eine gerichtliche Überprüfung angekündigt. Die Rechtsaufsicht über das Verfahren liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Diese Aufsicht beschränkt sich auf eine Prüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses – eine inhaltliche Fachaufsicht ist damit nicht verbunden.
Ungeachtet dieser rechtlichen Grenzen nehmen wir als SPD-Fraktion die Versorgungsauswirkungen aber sehr ernst. Wir haben Bundesministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Folgen die Entscheidung für die Versorgung haben kann, und wie das BMG im Rahmen seiner Rechtsaufsicht mit dem Beschluss umgeht. Im Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich zur Stärkung der psychischen Gesundheitsversorgung verpflichtet. Daran halten wir fest – und wir erwarten vom Ministerium zeitnah Vorschläge, wie die GKV strukturell stabilisiert werden kann, ohne dass die Versorgung darunter leidet.
Mir persönlich ist das Thema sehr wichtig. Psychotherapeut*innen leisten eine enorm wichtige Arbeit, und angesichts der steigenden Zahl von Menschen, die psychologische Behandlung benötigen, ist diese mehr denn je gefragt.
Deshalb setze ich mich für Verbesserungen in diesem Bereich ein.
Ich danke Ihnen für Ihr engagiertes Schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Roloff, MdB