Was werden sie tun, damit der Regelbetrieb des Mietkatasters nicht erst in mehreren Jahren möglich wird, sondern bereits 2027 - wie bei Verabschiedung des Wohnraumsicherungsgesetzes angekündigt?
In der Senatsantwort auf die schriftliche Anfrage des MdA Schmidbauer
„Ein Mietenkataster für Berlin – Umsetzungsstand, Zeitplan, Software und inhaltliche Lücken des geplanten Wohnungskatasters und Mietenkatasters (Drucksache 19 / 26 667)“
heißt es auf die Frage 4 „Wie lautet der konkrete Zeitplan für Einführung und Aufbau des Wohnungs- und Mietenkatasters bis zum vollständigen operativen Betrieb?“:
„Es ist davon auszugehen, dass der Aufbau des Wohnungskatasters bis zum Regelbetrieb mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. "
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Politologe Frank B.
10967 Berlin
Das Wohnungs- und Mietenkataster wird 2027 betriebsbereit sein. Mir war wichtig, den Zeitplan bereits im letzten Ausschuss ausdrücklich zu thematisieren. Christian Gaebler hat dort die notwendigen Schritte für Aufbau, Ausschreibung und Umsetzung erläutert. 2027 sollen erste Testläufe erfolgen; anschließend wird das Kataster in den Regelbetrieb überführt. Entscheidend ist: Wir schaffen damit ein Instrument, das Mietverstöße systematisch sichtbar macht und den Mieterschutz deutlich stärkt.
