Frage an Sibylle Pfeiffer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Sibylle Pfeiffer
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Frage an Sibylle Pfeiffer von Lucas T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Pfeiffer,

Sie haben am 9.11. für die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikation von 82 Millionen Bundesbürgern gestimmt.

Sie werden mir sicherlich zustimmen wenn ich sage, dass die Unschuldsvermutung ein wichtiges Merkmal des Rechtsstaates ist, als den sich ja die BRD verstehen möchte. Es erscheint mir daher etwas befremdlich, wenn Menschen überwacht werden, von denen man annimmt, dass sie kein Verbrechen begangen haben bzw. nicht vorhaben, eines zu begehen.
Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erscheint mir in dem Gesetz nicht hinreichend bedacht, schließlich steht zum Zeitpunkt der Speicherung weder der Verwendungszweck noch die Nutzer dieser Daten eindeutig fest, insofern kann von einer Selbstbestimmung über die eigenen Daten keine Rede sein.
Außerdem will es mir nicht recht einleuchten, wie durch eine Vorratsdatenspeicherung Terroristen oder Schwerverbrecher gestoppt werden sollen, schließlich bestehen mit Telefonzellen, öffentlichen Internet-Cafes und der Briefpost genügend Möglichkeiten, die Speicherung zu umgehen. Ins Visier der Fahndung kämen meiner Meinung nach hauptsächlich Kleinkriminelle oder Unschuldige, die keine kriminellen Absichten hegen und sich nicht um Anonymität bemühen.

Mich würde es daher interessieren, was für Sie einen solchen Eingriff in die Grundrechte der Bürger der Bundesrepublik rechtfertigt bzw. Sie dazu bewogen hat, diesem Gesetzesvorschlag zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Treffenstädt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Treffenstädt,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als gewählte Bundestagsabgeordnete des Lahn-Dill-Kreises nehme ich Anfragen, Anregungen, aber auch Kritik von Bürgerinnen und Bürgern sehr ernst.

Bitte senden Sie Ihr Anliegen dazu an mich persönlich: sibylle.pfeiffer@bundestag.de , damit ich Ihnen direkt antworten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Pfeiffer

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.