Frage an Simona Koß bezüglich Bildung und Erziehung

Simona Koß
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SPD
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Frage von Malte D. •

Frage an Simona Koß von Malte D. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Koß,

ich habe ein paar hochschulpolitische Fragen:

1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?

2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?

3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt der Mindestnoten Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

M. D.

Simona Koß
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau D.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
 
1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?

Nachvollziehbares Ziel der Mindestnoten ist es, einen für den Master notwendigen Qualitätsstandard sicherzustellen. Klar ist dabei auch, dass Noten verschiedenen Einflussfaktoren unterliegen und nur einen Teilbereich der Leistung eines Prüflings abbilden. Gegen qualitätssichernde Maßnahmen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Wenngleich der Ausschlusses von Bewerbern unterhalb der verlangten Notenstufe nicht primär beabsichtigt ist, ist er aber dennoch eine Nebenfolge, die den Einzelnen teilweise sehr hart trifft. Ich könnte mir daher Ausnahme- oder Härtefallregelungen gut vorstellen. Klar muss aber sein, das irgendeine Form von Auswahl getroffen werden muss. 

2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?

Siehe Antwort auf Frage 1.

3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt der Mindestnoten Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?

Bitte verzeihen Sie diese typische "Politikerantwort": Beide Modelle haben Vor- und Nachteile. Unstrittig muss irgendeine Form von Bewerberauswahl getroffen werden. Dabei muss natürlich auch das Leistungsprinzip berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite verstehe ich, dass verschiedene - nicht immer beeinflussbare Faktoren zu jeweiligen Bachelornote führen können. Ich habe daher große Sympathie für einen kombinierten Ansatz, der ja von den Hochschulen auch teilweise praktiziert wird. Aber wie gesagt, die Kompetenz dies festzulegen, ist Bestandteil der Hochschulautonomie.
 
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Simona Koß, MdL        

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