Sehr geehrte Frau Borchert, da meine Frage keinen Platz hat, habe ich sie unter Quellen gestellt. Mit freundlichen Grüßen Marco B.
Sehr geehrte Frau Borchert
Ich habe den aktuellen Podcast gehört das es nun endlich zu einem Berufsgesetz für die Osteopathie kommen soll und das es eine Arbeitsanweisung gibt das es auf jeden Fall kommt.
Da Sie auch etwas von einer Vollakademisierung mit 4500 Unterrichtsstunden gesagt haben bei Abgeordnetenwatch, interessiert es mich als Heilpraktiker mit Schwerpunkt Osteopathie die ich seit 2021 erfolgreich bestanden habe und seitdem damit arbeite, ob es da dann eine Übergangslösung gibt für mehrjährige Osteopathen oder muss ich dann noch ein Bachelor Studium dranhängen mit über 50 Jahren damit ich dann weiter meinen Beruf ausüben kann?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Ich freue mich von Ihnen zu hören!
Mit freundlichen Grüßen
HP Marco B.
Vielen Dank für Ihre Anfrage und für die sachliche Schilderung Ihrer Situation.
Zunächst zur Einordnung meiner bisherigen öffentlichen Aussagen zur Osteopathie. Ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass ich eine rechtssichere Regelung für die Osteopathie für notwendig halte. Ziel muss sein, Patientinnen und Patienten zu schützen und zugleich die berufliche Realität der vielen qualifiziert tätigen Osteopathinnen und Osteopathen angemessen abzubilden. In diesem Zusammenhang habe ich betont, dass ein Berufsgesetz nur dann Akzeptanz findet, wenn es praktikabel ist und bestehende Qualifikationen respektiert. Eine reine Symbolgesetzgebung lehne ich ab.
Richtig ist, dass in der politischen Debatte häufig von einer Vollakademisierung mit rund 4.500 Unterrichtsstunden gesprochen wird. Diese Zahl orientiert sich an Modellen aus anderen Ländern und an hochschulischen Vollzeitstudiengängen. Sie beschreibt jedoch ein Zielbild für künftige Ausbildungsgänge und ist nicht automatisch gleichzusetzen mit einer Verpflichtung für alle bereits tätigen Osteopathinnen und Osteopathen.
Nach dem derzeitigen Stand der Diskussion, auch innerhalb der Union, ist klar: Ein mögliches Berufsgesetz wird Übergangsregelungen benötigen. Ohne solche Regelungen wäre ein Gesetz weder gerecht noch umsetzbar. Für erfahrene Praktikerinnen und Praktiker mit langjähriger Berufserfahrung, abgeschlossener Ausbildung und bestehender Heilerlaubnis, wie in Ihrem Fall, werden Bestandsschutz- oder Anerkennungsregelungen zwingend zu prüfen sein. Dazu gehören etwa die Anerkennung vorhandener Ausbildungsstunden, beruflicher Tätigkeit über mehrere Jahre oder ergänzende, begrenzte Anpassungsqualifikationen. Ein verpflichtendes vollständiges Bachelorstudium für über Jahrzehnte tätige Osteopathinnen und Osteopathen halte ich persönlich für nicht sachgerecht.
Gleichzeitig muss offen gesagt werden: Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Aussagen über verbindliche Stundenumfänge oder zwingende Studienpflichten für Bestandspraktiker sind daher aktuell spekulativ. Sollte ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden, werde ich mich dafür einsetzen, dass Übergangsregelungen realitätsnah ausgestaltet werden und die Lebensleistung erfahrener Therapeutinnen und Therapeuten anerkannt wird.
Ihr Hinweis auf Ihre Ausbildung und Ihre mehrjährige Berufsausübung ist genau der Punkt, der in der politischen Diskussion berücksichtigt werden muss. Eine Regelung, die dazu führt, dass qualifizierte und etablierte Behandler ihren Beruf faktisch nicht mehr ausüben können, wäre weder im Interesse der Versorgung noch der Patientinnen und Patienten.
