Frage an Stanislaw Tillich bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stanislaw Tillich
CDU
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Frage von Ekkehardt Fritz B. •

Frage an Stanislaw Tillich von Ekkehardt Fritz B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Tillich,

vielen Dank für Ihre Antwort. Den zeitlichen Abstand zu meinem Schreiben kann ich verstehen. Sicherlich gibt es Wichtigeres, als sich immer nur um diesen Freistaat zu kümmern! Mich hemmte zeitlich der Kodex von aw.de. Mit Ihrer Antwort allerdings bin ich nicht zufrieden.

Sie schreiben, dass die Sächsische Staatsregierung „die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Freistaates von Beginn an als prioritäre Aufgabe ansah“. Allerdings sind Sie sich dabei nicht ganz sicher! Denn Sie schreiben weiter: „Den von Ihnen genannten Beschluss kenne ich nicht. Möglicherweise handelt es sich um den Landesentwicklungsplan aus dem Jahre 1994.“

Dass sich auch während Ihrer Amtszeit nichts änderte, ist kein Skandal?

Wäre es aufgrund des Ihnen von mir mitgeteilten Aktenzeichens ein Problem gewesen, sich diesen Beschluss sofort kommen zu lassen? Der tatsächliche Grund Ihrer dies bzgl. Passivität aus meiner Sicht: Sie sind bestens informiert! Denn, dass das Erzgebirge das Armenhaus Sachsens ist, bestätigte Ihre CDU-Parteifreundin aus dem Bundestag, Veronika Bellmann, schon am 04.08.2009 in der „BILD Chemnitz“. Dass sich daran auch nichts ändern wird, gab „Freie Presse“ am 08.02.2013 bekannt! Ist Sachsens CDU deshalb auch gegen die Einführung des Mindestlohnes? http://www.sachsen-news.com/2013/02/28/mindestlohn-im-bundesrat-saechsische-cdu-ignoriert-wirtschaftliche-und-soziale-notwendigkeit/

Wenn Sie angeblich auch sehr viel Geld in den Aufbau von Sachsens Wirtschaft pumpten: Vergaßen Sie dabei das Obererzgebirge bewusst? Oder: Verschwand das angeblich von Ihnen bereitgestellte Geld etwa in den Taschen undurchsichtiger Kommunalpolitiker?

Ab wann ist auch für das Obererzgebirge ein spürbarer Aufwärtstrend der Wirtschaftsentwicklung zu erwarten?

Ekkehardt Fritz Beyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Beyer,

auch wenn meine Antwort offensichtlich nicht Ihren Wünschen entspricht, würde ich es begrüßen, wenn wir hier sachlich und ohne Unterstellungen diskutieren könnten.

Zu Ihrer Nachfrage: Akten unterliegen gesetzlich geregelten Aufbewahrungsfristen. Wenn diese abgelaufen sind, werden die entsprechenden Unterlagen ausgesondert. Für das von Ihnen genannte Schreiben ist die Aufbewahrungsfrist 2006 abgelaufen.

Im Übrigen habe ich bereits in meiner vorherigen Antworten ausgeführt, dass ich Ihre Einschätzung zur wirtschaftlichen Entwicklung des Erzgebirges nicht teile. Sicherlich gibt es hier unterschiedlich gute Entwicklungen in den einzelnen Gemeinden. Dessen ungeachtet ist es eine Tatsache, dass beispielsweise die Arbeitslosenquote im Erzgebirgskreis mit aktuell 8,7 Prozent deutlich unter dem sächsischen Durchschnitt liegt. Das ist für mich zwar noch kein Ergebnis, mit dem ich mich zufrieden zurücklehne, aber die Richtung stimmt. Ebenso habe ich Ihnen die Entwicklung des BIP im Erzgebirgskreis bereits erläutert. Beide Entwicklungen werden dazu führen, dass auch das Lohn-Niveau im Erzgebirge weiter steigen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Stanislaw Tillich