Frage an Stefan Bannert bezüglich Verbraucherschutz

Stefan Bannert
DIE LINKE
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Frage von Werner S. •

Frage an Stefan Bannert von Werner S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Bannert,

wie sind die Pläne der SPD im Falle einer Regierungsbeteiligung nach der Wahl bei Datenschutz (Bankdaten in die USA ), Internetsperren, Vorratsdatenspeicherung, Sperrung von Internetseiten) und Verbraucherschutz (aktuell der Betrug im Supermarkt mit den Verpakungen)?

Mit freundlichen Grüßen

W. Schorn

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schorn,

sicher ist Ihnen ein Fehler unterlaufen, denn ich antworte im Namen der Partei Die Linke und nicht für die SPD.

Zur Frage des Datenschutzes lassen Sie mich daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht die „informelle Selbstbestimmung“ als ein Grundrecht anerkannt hat. Dies besagt, dass jede und jeder selbst entscheidet, welche persönlichen Daten wem preisgegeben werden. An diesen Grundsatz sollte sich alle Betrachtung verschiedener Interessen auf Daten bemessen. Egal ob Arbeitgeber, der Staat, die Wirtschaft, die ein massives Interesse an Daten über Arbeitnehmer/Innen, Kunden, Sozialleistungsempfänger und Bürgern haben, dürfen diesen nicht Grundsatz verlassen!
Als Ausnahme sehe ich das Finanzministerium, welches die Befugnis haben muss, illegale Geldtransfers zu verhindern. Dieses Geld fehlt bei der Finanzierung des Staates, und führt, bei Nichterfassung, zu sozialer Ungerechtigkeit. Abhängig Beschäftigte können in aller Regel nicht am Fiskus vorbei, Geld anhäufen. Um Gerechtigkeit zu bekommen, muss die Steuerflucht endlich bekämpft werden.

Zum Thema Internetsperren:

Die Sperre ist wirkungslos, denn jeder Benutzer kann sie mit wenigen Mausklicks umgehen, die Seiten und deren Inhalte bleiben weiterhin aufrufbar. Der Kabarettist Pispers hat es auf den Punkt gebracht: Was macht man im Straßenverkehr bei einem Stoppschild? Man hält, guckt genau - und fährt weiter. Netzsperren verhindern den Missbrauch nicht. Kindesmissbrauch findet nicht im Internet, sondern „offline“, in der Nachbarschaft, statt. Ein Stoppschild aufstellen heißt, die Augen vor dem alltäglichen Kindesmissbrauch zu verschließen. Erfahrungen aus Ländern mit Sperrlisten, konkret Finnland, Norwegen und Dänemark, zeigen, dass dort überwiegend Seiten auf die Sperrlisten gerieten, die nichts mit Kinderpornographie zu tun haben.
CDU und SPD forderten in den vergangenen Wochen immer wieder eine Ausweitung der Sperren auch auf andere Inhalte. Der Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz (SPD) kann sich vorstellen, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken. (AFP, 05.06.2009). Über die Netzsperren - und damit über die Zensur von Inhalten - entscheiden keine Richter, sondern Beamte des BKA. Das ist ein erheblicher Verstoß gegen alle rechtsstaatlichen Prinzipien. DIE LINKE wird die Schaffung einer bundesweiten Zensurinfrastruktur nicht unterstützen, damit am Ende das BKA oder SPD und CDU entscheiden, wer welche Seiten im Internet aufrufen darf.

Löschen statt Stopp-Schilder
Das Internet ist - entgegen aller anderen Behauptungen - kein rechtsfreier Raum. Kinderpornographie und deren Verbreitung ist schon jetzt verboten. Konsequente Verfolgung mit dem Strafrecht muss bei den Anbietern ansetzen. Für ein paar dicke Schlagzeilen im Wahlkampf verdrehte von der Leyen gerne die Wahrheit. Beispielsweise behauptete sie, dass in Indien Kinderpornografie nicht gesetzlich geächtet sei und daher Sperren nötig seien. Tatsächlich hat Indien das schärfste Gesetz gegen Pornografie und Kinderpornografie. Auch die Behauptung, dass es einen Markt gebe, in dem Kinder für Pornos missbraucht würden, ist eine dreiste Lüge. Der in dem Bereich erfahrene Jurist Udo Vetter weist darauf hin, dass Kinderpornografie in geschlossenen Netzen ohne Bezahlung getauscht wird, weil eine anonyme Zahlung kaum möglich ist.

DIE LINKE fordert, den Kampf gegen Kinderpornografie nicht als Wahlkampfgag zu missbrauchen. Er muss an den „Produzenten“ ansetzen, also den Kampf gegen den Kindesmissbrauch führen. Das darf nicht dazu führen, dass die Bundesregierung wie in China eine Zensurinfrastruktur schafft. Stattdessen muss Kinderpornografie als verbotener Inhalt schnell gelöscht werden, statt sie nur wirkungslos zu sperren. Wäre es der Bundesregierung ernst damit, etwas gegen die Kinderpornografie zu tun, dann würden die Behörden mit ausreichend spezialisiertem Personal und technischen Ressourcen ausgestattet. Derzeit ist das Gegenteil der Fall.

Zur Frage des Verbraucherschutzes bei Verpackungen, sollten die Mengen und Gewichtsangaben auf den Preis per Kilogramm oder Liter angezeigt werden, um für Verbraucher schnelle Transparenz zu erreichen. Außerdem halte ich eine einheitliche Kennzeichnung über nachhaltig hergestellte Lebensmittel, zum Beispiel wie die Klassifizierung bei Elektrogeräten, für sinnvoll. Gesetzlich verpflichtet sein muss die Kennzeichnung von genveränderten Nahrungsbestandteilen und Futtermitteln bis auf 0,1 Prozent Anteil.

Stefan Bannert