Frage an Stefan Christoph bezüglich Gesundheit

Stefan Christoph
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Markus S. •

Frage an Stefan Christoph von Markus S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Christoph,

wie sehen Ihre Ansichten und Konzepte zur Drogenpolitik aus?

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Seebauer

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Herr Seebauer,

Vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Drogenpolitik. Dieser Politikbereich ist eindeutig ein essentielles Thema, das neben der Gesundheitspolitik auch andere Bereiche wie Bildungspolitik, Jugendarbeit und andere miteinschließt.

Ich setze im Bereich der Drogenpolitik auf die so genannte "Drogenmündigkeit", gepaart mit einer besseren Prävention und einer genaueren Kontrolle der bestehenden Abgabebeschränkungen auch bei legalen Drogen.
Einstiegsdroge Nummer 1 in Deutschland ist noch immer Nikotin und Alkohol. Inzwischen geht man davon aus, dass 95 bis 98 Prozent der KonsumentInnen von Cannabis NICHT auf so genannte "härtere Drogen" umsteigen (Diese Zahlen bestätigt im übrigen auch Bundesgesundheitsminister Seehofer). Der ´Knaster´ der früheren Bauern hatte einen ähnlich geselligen Stellenwert wie die halbe Bier oder der Verdauungsobstler heute für Menschen. Ich setze mich daher für eine Straffreiheit für den Umgang mit Cannabis ein, das in der Rangliste der Gefährlichkeit von Drogen in der unteren Hälfte rangiert. Wohingegen Alkohol kurz hinter Substanzen wie Heroin oder Barbituraten landet.
Kontrollen der Abgabe von Alkohol und Nikotin sollten daher im bisherigen Rahmen verschärft und Strafen für "weiche Drogen" beseitigt werden.

Der Begriff Drogenmündigkeit heißt also, den Bürger dahingehend zu erziehen, dass er Gefahren und Risiken von Drogenge- und missbrauch selbst abschätzen und einschätzen kann. Wirkungsvolle Prävention muss staatliche Repression im Bereich der Drogenpolitik ersetzen: Staatliche Verbote haben immer nur einen gewissen Wirkungsgrad und schaffen oft sogar Anreizsituationen, wohingegen Drogenverzicht aus intrinsischer logischer Überlegung einen nachhaltigen Schutz vor Abhängigkeit bedeutet. Bereits in der Schule, in der Jugendarbeit, in Vereinen und Verbänden sollen Jugendliche an Wirkungsweisen, Funktionsmechanismen und auch Gefahren verschiedener Drogen - ohne den erhobenen Zeigefinger - herangeführt werden, damit sie sich über diese bewusst werden und Gefahren selbst erkennen können.

Weiterhin muss die legale Abgabe und damit auch die effektive Therapie von Suchtmitteln an Süchtige möglich sein. Ersatzdrogen wie Methadon für Heroinabhängige schaffen nur eine Ersatzabhängigkeit: Kein wünschenswerter Effekt der Drogentherapie.
Damit schaffen wir Behandlungsmöglichkeiten gegen Drogenabhängigkeit und -sucht. Zudem beseiten wir damit Begleiterscheinungen von Umgangsverboten, die sich aus dem BtmG ergeben, wie zum Beispiel Beschaffungskriminalität wie Diebstahl, Prostitution und Gewaltverbrechen.

Unter den Bereich Drogenmündigkeit fällt nicht zuletzt auch die Diskussion über das Rauchverbot. Hier ist abzuwägen zwischen der Freiheit von RaucherInnen aber auch dem gesundheitlichen Schutz der NichtraucherInnen. Alleine daher ist eine strikte und ausnahmslose Regelung eines allgemeinen Rauchverbotes in Gaststätten, wie in Bayern getroffen, nicht akzeptabel. Wirte sollten hier zukünftig die Wahlfreiheit behalten. Dabei sollen künftig rauchfreie Speiselokale und andere rauchfreie Gaststätten neben dem urbayerischen Wirtshaus oder der verrauchten Eckkneipe koexistieren können.

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Christoph