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Erhöhung der Landtagsdiäten zum 01.07. um 4,1%, Beamte erst zum 01.10. mit 2,8% - finden Sie das fair?

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Stefan Frühbeißer
FREIE WÄHLER
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Frage von Sven Z. •

Erhöhung der Landtagsdiäten zum 01.07. um 4,1%, Beamte erst zum 01.10. mit 2,8% - finden Sie das fair?

Sehr geehrter Herr Frühbeißer,

laut Gesetzesveröffentlichung vom 29.05.2026 werden die Diäten der Landtagsabgeordneten um 4,1 % erhöht, während die Beamten bis zum 01.10.2026 mit einer Erhöhung von 2,8 % warten müssen? Finden Sie das wirklich fair? Vor allem in Hinblick auf die geänderten Rahmenbedingen (höhere Inflation wegen Energiepreise)? Ich weiß, es gibt eine Gesetz zur automatischen Anpassung der Abgeordnetendiäten. Aber Gesetze kann man mit einem politischen Willen durchaus ändern bzw. auch mal aussetzen. Für uns Beamte ist das schon ein Schlag ins Gesicht wenn man ehrlich ist. Das hat was von "Wasser predigen, Wein trinken". Gibt es hierzu wenigstens Bestrebungen die Bezüge-Erhöhung für 2027 zu überdenken? Also evtl. doch vorzuziehen?

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie dieses mal meine Frage beantworten würden...

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Z.,

die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ist - wie Sie richtiger Weise feststellen - per Gesetz geregelt. Hintergrund dafür war, dass eine gerechtere Anpassung an die jeweiligen sonstigen Gehaltserhöhungen erfolgt. Das bedeudet auch, dass die Abgeordnetenentschädigung auf Basis des Vorjahres, also faktisch grundlegend um ein Jahr später als die übrigen Gehaltserhöhungen und weiterhin jeweils erst zum 01.07. eines Jahres erfolgt. 

Natürlich wurde auch intern intensiv darüber diskutiert; letztlich hat sich die Mehrheit für die Beibehaltung der gesetzliche Regelung ausgesprochen. 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Frühbeißer, MdL

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